Eine raschere und dennoch eine rechtsstaatlich korrekte Behandlung von Asylgesuchen – dieser Grundsatz des Bundesrates in der neuen Vorlage im Asylbereich hat den Ständerat überzeugt. Mit 34 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat er den Gesetzesentwurf angenommen.
Änderungen, welche die zuständige Staatspolitische Kommission anbrachte, wurden von Justizministerin Simonetta Sommaruga allesamt gutgeheissen. So soll der Bundesrat bei der Errichtung der geplanten Bundeszentren auch Grundsätze der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit beachten.
Für Diskussionen sorgte hingegen das Vorhaben, allen Asylsuchenden künftig eine unentgeltliche Rechtsvertretung zur Verfügung zu stellen.
Ja zur kostenlosen Rechtsvertretung
Trotz des hohen Tempos und kurzen Beschwerdefristen sollen die Verfahren fair und rechtsstaatlich einwandfrei sein. Deshalb schlug der Bundesrat vor, dass Asylsuchende eine kostenlose Beratung und Rechtsvertretung erhalten.
«Der Rechtsvertreter kann dem Asylsuchenden seine Rechte und seine Pflichten aufzeigen. Er kann ihm das Verfahren erklären. Das dient auch der Glaubwürdigkeit der Verfahren», argumentierte Sommaruga im Rat. Und es sei auch menschlich: Dann wisse jeder Asylsuchende, was auf ihn zukomme.
Von rechter Seite wurde die kostenlose Rechtvertretung bekämpft. Im Ständerat war ein entsprechender Antrag aber letztlich chancenlos: Der Rat lehnte es mit 32 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, diese Bestimmungen zu streichen.
Sonderzentrum für renitente Asylsuchende
Umstritten war auch, ob Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder durch ihr Verhalten den Betrieb eines Zentrums stören, zwingend in einem besonderen Zentrum untergebracht werden müssen. Der Bundesrat wollte die gesonderte Unterbringung lediglich ermöglichen. Der Ständerat folgte hier einem Antrag der Minderheit. Mit 23 zu 22 Stimmen sprach er sich für eine entsprechende Bestimmung aus.
Sommaruga gab vergeblich zu bedenken, dass es schon schwierig genug sei, Gemeinden für normale Zentren zu finden. «Wenn Sie mir die Gemeinde nennen, die ein Zentrum für Renitente will, lade ich Sie zum Nachtessen ein», schickte die Bundespräsidentin der Abstimmung über den Antrag voraus.
Das Gesetz geht nun in den Nationalrat.
«Rasch, aber fair» ؎ die wichtigsten Anliegen der Vorlage
Zentrales Anliegen ist es, die Verfahren zur Behandlung der meisten Asylgesuche zu beschleunigen. Das Verfahren soll neu maximal 140 Tage dauern, inklusive der Beschwerdefristen. Voraussetzung dafür ist die Konzentration aller Akteure an einem Ort: Die Asylsuchenden sollen für die gesamte Dauer des Verfahrens in Zentren des Bundes, verteilt auf sechs Regionen, untergebracht werden. Den Kantonen sollen nur noch jene Asylsuchende zugewiesen werden, für deren Gesuch weitere Abklärungen nötig sind. Die Abklärungen der Kantone bis zu einem definitiven Entscheid sollen maximal ein weiteres Jahr dauern. Asylsuchende die einen negativen Entscheid erhalten, müssten sofort ausreisen. Die Vorlage will den Asylsuchenden neu eine kostenlose Beratung zum Asylverfahren sowie eine kostenlose Rechtsvertretung zur Verfügung stellen. Die Asylsuchenden sollen zudem neu frühzeitig und umfassend über das bestehende Rückkehrhilfeangebot informiert werden. Der Bundesrat rechnet damit, dass mit der Neustrukturierung rund 60 Prozent aller Verfahren beschleunigt durchgeführt werden können. |
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