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Ja-Komitee wirbt für Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes
Aus Tagesschau vom 18.04.2016.
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Fortpflanzungsgesetz Embryonentests sind ein Gebot der Menschlichkeit

Am 5. Juni entscheidet dass Volk erneut, ob im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersucht werden dürfen. Dieses Mal geht es aber um eine Gesetzesänderung. Im Ja-Komitee befinden sich Vertreter von rechts bis links.

Die Befürworter der Präimplantationsdiagnostik (PID) werben für die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG), über das am 5. Juni abgestimmt wird. Nur so sei eine optimale Behandlung für Paare mit Kinderwunsch möglich, argumentieren die Befürworter im Komitees «Nochmals Ja zu einer fortschrittlichen Fortpflanzungsmedizin». In diesem sind alle Bundeshausfraktionen mit Ausnahme der Grünen vertreten.

Der Name des Komitees verweist auf die erste Abstimmung zur Präimplantationsdiagnostik (PID): Am 14. Juni 2015 sagten Volk und Stände Ja zu einer Verfassungsänderung, welche die medizinischen Voraussetzung für die Untersuchung von Embryonen im Reagenzglas schafft. Nun geht es um die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, mit der das geltende PID-Verbot aufgehoben werden soll.

Bild einer Mikroskop-Aufnahme
Legende: Die Präimplantationsdiagnostik ist keine Parteien-Frage. In beiden Lagern finden sich Vertreter von links bis rechts. SRF

Schutz der Mütter

Mit PID könnten insbesondere die Mütter vor seelischer und körperlicher Belastung geschützt werden, sagte der Zürcher Fortpflanzungsmediziner Bruno Imthurn vor den Medien im Bundeshaus. Die Behandlungsdauer sei kürzer, und es drohten weniger Mehrlingsschwangerschaften. Ein Nein zur Vorlage würde der Schweiz zudem einen kaum einholbaren wissenschaftlichen Rückstand eintragen.

Schwangerschaft auf Probe

Heute dürfen Untersuchungen erst während der Schwangerschaft durchgeführt werden. Die Paare müssen dann entscheiden, ob sie die Schwangerschaft abbrechen. Das führe zu einer «Schwangerschaft auf Probe» und zu einer weiteren künstlichen Befruchtung, sagte der Tessiner FDP-Nationalrat und Arzt Ignazio Cassis vor den Bundeshausmedien. «Das ist in meinen Augen unmenschlich».

Wird das Fortpflanzungsmedizingesetz geändert, kann der Embryo schon vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersucht werden. Nach Ansicht von Ruth Humbel (CVP/AG) ist die Vorverschiebung der Tests richtig: Je entwickelter ein Embryo sei, umso schützenswerter sei er, argumentiert sie.

Frage nach erlaubten Tests

Umstritten ist allerdings nicht nur die Aufhebung des Verbots. Die Debatte drehte sich von Anfang an auch um die Frage, welche Tests erlaubt sein sollen. Der Bundesrat schlug ursprünglich eine zurückhaltende Regelung vor: Er wollte die PID nur jenen Paaren erlauben, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind. Mit der Untersuchung vor der Einpflanzung in den Mutterleib kann ein Embryo ausgewählt werden, der nicht von der Erbkrankheit betroffen ist.

Das Parlament ging jedoch weiter: Die PID soll allen Paaren offen stehen, die ohne künstliche Befruchtung keine Kinder bekommen können. Bei diesen Paaren können die Embryonen auf bestimmte genetische Eigenschaften hin untersucht werden, etwa auf Chromosomenanomalien, zu welchen auch das Down-Syndrom (Trisomie 21) gehört. Davon könnten rund 6000 Paare pro Jahr profitieren. In der Version des Bundesrats wären es 50 bis 100 gewesen.

Moralische Grenzen

Nach Ansicht der Gegner ist die Medizin damit auf einem gefährlichen Weg. Mit den Untersuchungen werde zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben unterschieden, was nichts anderes sei als Eugenik, kritisieren sie. Mit der Zulassung der PID nehme der Druck auf die Eltern zu, solche Tests durchzuführen. Behinderte Menschen würden stigmatisiert.

Ruth Humbel bezeichnete das als «Angstmacherei». Sogenannte Designer- oder Retterbabys seien weiterhin verboten. Die Auswahl von Augen- oder Haarfarbe und anderer Eigenschaften sei unzulässig. Es gehe einzig um die Gleichstellung mit der Pränataldiagnostik, sagte sie. Heute seien Tests vor der Einpflanzung des Embryos in den Mutterleib verboten. Danach seien sie aber bis zur 11. Schwangerschaftswoche zulässig. Für Humbel ist das «ethisch nicht einleuchtend».

Hingegen hat das Parlament nach Ansicht der Befürworter mit der Gesetzesänderung «strikte moralische und ethische Grenzen» eingehalten. Der Berner BDP-Präsident Enea Martinelli erinnerte auch an die Stellungnahme der nationalen Ethikkommission, die die Gesetzesänderung mehrheitlich befürwortet hat.

Ein weiteres Argument ist der sogenannte PID-Tourismus. Die Schweiz habe heute neben Litauen das restriktivste Gesetz aller europäischen Länder, sagte Ignazio Cassis. Dadurch wichen betroffene Paare in Länder aus, in welchen die Untersuchung von Embryos erlaubt sei. Dort würden sie aber oft nicht optimal behandelt, was zu Komplikationen führen könne.

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