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Fortpflanzungsgesetz Erbgut menschlicher Embryonen verändern: «Grenzen sind nötig»

Britische Forscher dürfen erstmals das Erbgut menschlicher Embryonen manipulieren. Das sei ein Schritt in Richtung Designer-Baby, sagt Andrea Arz de Falco vom Bundesamt für Gesundheit. In der Samstagsrundschau von Radio SRF sprach sie sich für nationale Vorschriften aus.

Direkte Eingriffe in das menschliche Erbgut waren bis jetzt tabu. Zu gross schien das Risiko; zu ungeheuerlich die Vorstellung, ein besonders gescheites, besonders gesundes oder auch bloss ein besonders schönes Kind heranzuzüchten.

Jetzt aber haben Forscher in England von der zuständigen Behörde die Erlaubnis bekommen, bei Embryonen bis zum Alter von sieben Tagen solche Versuche vorzunehmen. Höchst problematisch findet das Andrea Arz de Falco, Vizedirektorin im Bundesamt für Gesundheit.: «Es ist eine Grenzüberschreitung».

Zwar sei man noch sehr weit von einem Designerbaby entfernt und sie unterstelle auch keinem der beteiligten Forscher, dies überhaupt anzustreben: «Aber es ist ein erster Schritt in eine Richtung, bei der eine Technik ausprobiert wird, die zu einem Designerbaby führen könnte».

Grenzziehung wichtig

Andrea Arz De Falco ist Biologin – also Naturwissenschaftlerin – und präsidierte lange Jahre die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie. Moralische Fragen, Diskussionen um Menschenwürde, Risikoabwägung und Grenzziehung sind ihr vertraut. Zwischen einem Eingriff in das Erbgut eines Menschen und der so genannten Präimplantationsdiagnostik macht sie einen grossen Unterschied.

Ein Eingriff beeinflusse das Erbgut, wirke also über viele Generationen hinaus; die Diagnostik dagegen sei bloss eine individuelle Untersuchung: «Es ist keine Veränderung des Erbgutes, sondern eine Analyse, bei der angeschaut wird, ob der Embryo Träger einer schweren Erbkrankheit ist. Und wenn man das feststellt, dann wirkt man nicht auf die Erbkrankheit ein, sondern man sondert den Embryo aus und vernichtet ihn.»

Dem Druck standhalten

Zurück zur Debatte um Designerbabys: Das Untersuchen bestimmter Embryonen und das Aussondern ist in der Schweiz erlaubt, Veränderungen am Erbgut aber sind verboten. Ein Verbot, das unter Druck kommen könnte, wenn es im Ausland fällt.

Doch diesem Druck müsse man Stand halten, betont Arz de Falco: «Wir müssen uns aufgrund von Werteüberzeugungen, die von einer Mehrheit geteilt werden, überlegen, was für uns richtig ist.» Es könne und dürfe nicht sein, dass der Skrupelloseste die Regeln für alle vorgebe.

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