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Basler Volksinitiativen Wohn- und Mieterschutz im Multipack an der Urne

In Basel kommen gleich vier Initiativen zur Abstimmung, welche die Interessen der Mieter stärken wollen.

Die Basler Stimmberechtigten müssen über ein ganzes Bündel von Initiativen zum Thema Wohnen abstimmen. Eingereicht wurden die Initiativen unter anderem vom Mieterinnen- und Mieterverband. Sie haben zum Ziel, angesichts der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt, die Rechte und Interessen der Mieterinnen und Mieter zu stärken.

Bewilligungspflicht für Renovierung

Die sogenannte Wohnschutz-Initiative heisst im Wortlaut «Wohnen ohne Angst vor Vertreibung». Sie verpflichtet den Kanton, den Bestand an bezahlbarem Wohnraum zu erhalten. In Zeiten von Wohnungsnot - bei einem Leerwohnungsbestand unter 1,5 Prozent - sollen insbesondere ältere und langjährige Mietparteien vor Kündigung und Mietzinserhöhung geschützt werden. Zudem soll auch eine Bewilligungspflicht für Renovation oder Abbruch von bezahlbaren Mietwohnungen eingeführt werden.

«Recht auf Wohnen»

Noch weiter geht die Initiative «Recht auf Wohnen». Sie verlangt eine Verfassungsänderung, die den Kanton verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle im Kanton angemeldeten Personen bezahlbaren Wohnraum finden. Für den Kanton hätte das zur Folge, dass er eine Grosszahl günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen müsste.

Audio
Wohn- und Mieterschutz an der Urne
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 29.05.2018.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 8 Sekunden.

Über die Initiative «Recht auf Wohnen» und die Wohnschutzinitiative haben die Politiker Katja Christ (GLP) und Beat Leuthardt (Grünes Bündnis) im Rahmen des Wochengastgesprächs beim «Regionaljournal Basel» von Radio SRF gestritten.

Audio
Katja Christ (GLP) und Beat Leuthardt (GB) im Streitgespräch
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 25.05.2018.
abspielen. Laufzeit 16 Minuten 16 Sekunden.

Eine weitere Initiative «Mieterschutz beim Einzug» will die Vermieter verpflichten, ab einem Leerwohnungsbestand unter 1,5 Prozent bei einem Mieterwechsel eine Mietpartei mit einem Formular über die Höhe der vorherigen Miete zu informieren. Und schliesslich will die Initiative «Mieterschutz vor Gericht» die Gerichtsgebühren für Mietparteien auf maximal 500 Franken begrenzen.

Unterstützt werden die Initiativen von den linken Parteien und den Grünen, alle anderen Parteien bekämpfen sie. Bei der Beratung im Kantonsparlament empfahl eine knappe Mehrheit die Formularpflicht zu den Vormieten zur Annahme.

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