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Abstimmungen Luzern Abriss oder Erhalt? Luzern stimmt über Bibliothek ab

Mit ihrer Initiative wollen die Grünen der Stadt Luzern verhindern, dass der Kanton die Zentral- und Hochschulbibliothek beim Vögeligärtli abreisst und durch einen Neubau ersetzt. Vor der Abstimmung am 28. September diskutieren im Regionaljournal Marco Müller (Grüne) und Andrea Gmür (CVP).

Um die Luzerner Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) ist bereits seit Jahren ein Streit im Gange. Zuerst wollte der Kanton als Besitzer das Gebäude sanieren, die entsprechenden Pläne waren bereit. Doch dann änderte der Kantonsrat seine Meinung und verlangte die Planung eines Neubaus. Die Idee dahinter: Neben einer neuen Bibliothek solle es an diesem zentralen Standort auch Raum geben für den Sitz des Kantonsgerichts.

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Streitgespräch (2.9.2014)
06:54 min
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 54 Sekunden.

Daraufhin entbrannte nicht nur eine heftige Diskussion um die Schutzwürdigkeit des Gebäudes, welches als Meisterwerk des Luzerner Architekten Otto Dreyer gilt, sondern auch eine Auseinandersetzung zwischen Kanton und Stadt. Sowohl die Stadtregierung als auch das Stadtparlament lehnen die Pläne des Kantons ab. Darauf lancierten die Grünen ihre Initiative, die den Abriss der ZHB verhindern will, indem das Gebäude bau- und zonenrechtlich stärker unter Schutz gestellt würde.

Die Parteipräsidenten in der Diskussion über die Zukunft der ZHB: Marco Müller (Grüne) und Andrea Gmür (CVP).
Legende: Die Parteipräsidenten in der Diskussion über die Zukunft der ZHB: Marco Müller (Grüne) und Andrea Gmür (CVP). SRF

Neubau: Verschandelung oder städtebauliche Chance?

Für den Präsidenten der Grünen Stadt Luzern, Marco Müller, ist klar: «Das Gebäude ist ein wichtiger Zeuge der Architektur der 50er-Jahre.» Ein grosser Neubau würde seiner Meinung nach das Vögeligärtli als Erholungsraum in Frage stellen. Ganz anders sieht es Andrea Gmür, Präsidentin der CVP Stadt Luzern, die sich als Kantonsrätin für die Neubaupläne stark machte. «Man hätte hier die riesige Chance, eine topmoderne Bibliothek nach den neusten Erkenntnissen hinzustellen, inklusive Kantonsgericht an einem Ort, an dem man es auch wahrnehmen würde.»

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