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Die Argumente der Gegner und Befürworter
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 27.09.2019. Bild: Keystone
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Abstimmung in Uri Wirtschaft stärken oder Aktionäre unterstützen?

Sollen die Dividenden mit 50 oder 60 Prozent besteuert werden? Darüber stimmen die Urner Stimmbürger am 20. Oktober ab.

Am 20. Oktober werden nicht nur die National- und Ständeräte gewählt. Im Kanton Uri stimmt die Bevölkerung auch über ein neues Steuergesetz ab. Die Steuerreform des Bundes (Staf) verlangt nach einer Änderung der kantonalen Gesetzgebung. Konkret geht es um die Höhe der Dividendenbesteuerung.

«Wirtschaft stärken»

Die Urner Regierung wollte den Steuersatz auf den Aktienerträgen von heute 40 auf 60 Prozent erhöhen. Das passte der FDP nicht, sie bestand im Landrat auf einer tieferen Besteuerung von 50 Prozent. Das ist das Minimum, welches der Bund vorschreibt.

Es geht darum, die KMU zu unterstützen, damit sie in einer guten Ausgangslage auch gegenüber andern Kantonen sind.
Autor: Theophil Zurfluh FDP-Fraktionspräsident Kanton Uri

Die FDP begründete ihre Haltung mit der Stärkung der Wirtschaft: «Wir wollen unsere KMU-Betriebe unterstützen, damit sie eine gute Ausgangslage gegenüber der Konkurrenz haben», meinte der Fraktionspräsident der FDP, Theophil Zurfluh, im Landrat. Auch Unternehmen, die sich in Uri ansiedeln wollen, könnten so besser unterstützt werden.

«Arbeitsplätze gefährden»

Ganz anders sieht das die SP. Mit Wirtschaftsförderung habe das nichts zu tun. So würden hauptsächlich Leute unterstützt, die grosse Anteile an Aktien halten. Sie würden bei den Einkommenssteuern gegenüber gewöhnlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bevorteilt.

Fehlende Investitionen gefährden langfristig die Arbeitsplätze.
Autor: Sylvia Läubli Landrätin SP Kanton Uri

Wenn der Steuersatz nur auf 50 Prozent erhöht werde, führe das zu Fehlanreizen, meint SP-Landrätin Sylvia Läubli. Unternehmen könnten sich die Dividenden auszahlen, anstatt wieder zu investieren. Dies gefährde langfristig Arbeitsplätze. Das sei keine Wirtschaftsförderung. Ausserdem würden dem Kanton und den Gemeinden bei einem tieferen Ansatz die Steuereinnahmen fehlen.

Diese Bedenken teilen die bürgerlichen Parteien nicht. Die Vorlage wurde im Landrat seinerzeit mit 49 Ja zu 7 Nein angenommen.

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