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Pro und Contra Gesundheitsgesetz (19.05.2016)
Aus Regi LU vom 19.05.2016.
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Abstimmungen UR Geldspritzen für Urner Hausärzte

Der Kanton Uri hat zu wenig Ärzte und Pflegefachpersonen. Umstritten ist, wie diesem Mangel entgegen gewirkt werden soll. Stimmen die Urner am 5. Juni für das neue Gesundheitsgesetz, könnten Kanton und Gemeinden Ärzte oder Projekte finanziell unterstützen.

Der Kanton Uri hat schweizweit die tiefste Ärztedichte. Und von den rund 26 Hausärzten, Gynäkologen oder Kinderärzten erreicht die Hälfte in den kommenden zehn Jahren das Pensionsalter.

Vakuum droht in der medizinischen Grundversorgung

Eine Änderung des Gesundheitsgesetzes soll dieser Entwicklung entgegen wirken. Kanton und Gemeinden sollen Projekte und Grundversorger finanziell unterstützen können. Das Vorgehen des Kantons Uri gilt in der Schweiz als Pionierleistung. Konkret sieht die Änderung beispielsweise vor, dass der Regierungsrat Förderbeiträge bis 100'000 Franken für nicht rückzahlbare Anschub- und Teilfinanzierungen oder 1 Millionen Franken für Darlehen eigenmächtig sprechen kann. So könnte er Ärzten unter die Arme greifen, die im Kanton eine Praxis eröffnen wollen.

Umstrittene Geldspritzen

Die nicht rückzahlbaren Beiträge sollen nur gesprochen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. «Vor allem in den Randgemeinden mit wenig Einwohnern, können solche Anschubfinanzierungen zugezogenen Ärzten helfen, die unrentable Anfangszeit zu überbrücken», sagt Toni Moser, SP-Politiker und selber Hausarzt in Bürglen. Sein Arztkollege im Nachbardorf Schattdorf, Urs Britschgi, stört sich hingegen vor allem an den A-Fonds-perdu-Beiträgen. Der Kanton mache sich dadurch erpressbar. «Warum sollen Ärzte anders behandelt werden als zum Beispiel Tankstellenbetreiber im Urserental, die auch über Teilfinazierung froh wären.»

Die CVP lehnt das neue Gesundheitsgesetz ab, SVP, FDP und SP unterstützen die Fördermassnahmen des Kantons.

Weitere Abstimmungen:

Neue Regeln für Amtszwang: Auch mit dem neuen Gesetz könnten die Stimmberechtigten dazu verpflichtet werden, ein Amt zu übernehmen.

llerdings sollen die Bestimmungen zeitgemässer werden. Ablehnen kann der Bürger ein Amt, wenn er älter als 65 ist, bereits ein Amt ausübt oder zwei Legislaturen in einer Behörde gedient hat und somit seine Bürgerpflicht erfüllt hat.

Schwimmbadfinanzierung: Die Urner Stimmbürger entscheiden über die Finanzierung von Sanierungen beim Schwimmbad Altdorf. Kanton und Gemeinden sollen an diese Investitionen künftig zusammen einen jährlichen Beitrag von rund 460'000 Franken leisten. Das Gesetz sieht vor, dass der Kanton und die Gemeinden je die Hälfte der Beiträge übernehmen sollen.

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