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Abstimmungen UR Urner entscheiden über Regeln für Wassernutzung

Die Urnerinnen und Urner entscheiden über die neuen Regeln bei den Konzessionsvergaben zur Nutzung von Wasserkraft. Die Regierung und der Landrat wollen die Verordnung anpassen, damit alle die gleichen Chancen erhalten würden. Ein Referendumskomitee wehrt sich und findet die neuen Regeln unfair.

Die neue Gewässernutzungsverordnung will die Vergaben der Konzessionen klarer regeln, damit bei Konkurrenzsituationen rascher eine Einigung erzielt werden kann. Der Landrat hatte die neue Verordnung mit 57 zu 2 Stimmen klar angenommen.

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Die Argumente für und gegen die neue Verordnung (22.05.15)
04:34 min
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 34 Sekunden.

Klare Kriterien

Neu werden Konzessionsgesuche, die alle formellen Vorgaben erfüllen, veröffentlicht. «Die weiteren Interessenten haben ab diesem Zeitpunkt nur während 180 Tagen Zeit, ebenfalls ein Gesuch einzureichen», sagt Baudirektor Markus Züst. Das Interesse an einem Bach komme ja nicht von heute auf morgen. «Deshalb reicht das halbe Jahr», meint Züst. Seien mehrere Bewerber vorhanden, dann könne man vorzeitig das Parlament miteinbeziehen. «Bei Konkurrenzsituationen braucht es klare Kriterien die messbar sind», so schaffe man gleiche Chancen für alle Bewerber, finden Regierung und Parlament.

Volksreferendum bekämpft neue Regeln

Ein Urner Komitee rund um Vertreter der Kraftwerke KW Schächenschale AG, der KW Alpbach AG sowie Vertreter der Vereinigung «Unser Wasser, unser Leben», hat das Referendum ergriffen. Über 1000 Unterschriften wurden eingereicht. Das Referendumskomitee vertritt den Standpunkt, dass bei Wassernutzungs-Konzessionen regelmässig nur Unternehmen berücksichtigt würden, die zu grossen Stromkonzernen gehörten. Die Einheimischen würden übergangen.

«Wir wollen über unsere Energie selber bestimmen können», sagt Komiteesprecher Paul Furrer. Es dürfe nicht sein, dass mehr als die Hälfte der Vergaben ausserkantonal seien. Ein Gutachten, welches sie in Auftrag gegeben hatten, komme zum Schluss, dass die Regeln nicht gesetzeskonform seien. «Wir prüfen zudem den gerichtlichen Weg, allenfalls bis vor Bundesgericht», sagt Komiteesprecher Paul Furrer aus Erstfeld gegenüber Radio SRF.

Weitere Abstimmungsvorlagen

Ebenfalls zur Abstimmung kommt eine Kreditvorlage von 4,5 Millionen an das Wohnheim der Stiftung Phönix in Altdorf. Die Stiftung Phönix unterstützt psychisch kranke Menschen. Im weiteren entscheidet das Urner Stimmvolk über Anpassungen im Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit der Sicherheitshaft.

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