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Verfassungsrat im Wallis Von Bergdörfern, Minderheiten und der Kirche

Das Interesse an der Zukunft des Kantons Wallis ist gross. 600 Personen wollen die Kantonsverfassung mitgestalten.

Die Walliserinnen und Walliser wählen am 25. November 130 Mitglieder für einen Verfassungsrat. Dieser soll innerhalb der nächsten vier Jahre die aus dem Jahr 1907 stammende Kantonsverfassung überarbeiten.

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Vier Kandidierende – und was sie bewegen wollen
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 14.11.2018.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten.

Neu sollen in der Walliser Kantonsverfassung Themenbereiche wie Kinderrechte, die Gleichstellung von Mann und Frau, nachhaltige Entwicklung, Ausländerintegration oder der Datenschutz berücksichtigt werden. Veraltete Domänen wie etwa die Getreideversicherung oder regionale Krankenstationen sollen dagegen aus dem Grundrechtekatalog gestrichen werden.

Von der Abstimmung zur Wahl

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Am 4. März 2018 hat das Walliser Stimmvolk die Initiative «Für eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis vom 8. März 1907» angenommen. Gleichzeitig hat es beschlossen, die Aufgabe der Ausarbeitung einer neuen Verfassung einem Verfassungsrat anzuvertrauen, dessen Mitglieder vom Volk zu wählen sind.

Zur Wahl stehen rund 646 Bürgerinnen und Bürger. Ein Teil von ihnen vertritt die traditionellen politischen Parteien, andere stammen aus Bereichen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und Sozialwesen. Ausserdem wurde auch der Wunsch des Initiativkomitees erhört, dass auf der Liste Frauen und Männer sowie jüngere und ältere Menschen ausgewogen vertreten sind.

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