1848 – Wehrpflicht in der ersten Bundesverfassung
Bereits seit der Gründung des Schweizer Bundesstaats im Jahr 1848 ist die Wehrpflicht in der Verfassung verankert. In Artikel 18 der Bundesverfassung hiess es: «Jeder Schweizer ist wehrpflichtig». Die Umsetzung oblag allerdings noch den Kantonen. Die erste nationale Wehrpflicht wurde 1798 zu Zeiten der Helvetischen Republik erlassen. Die damalige Regelung hatte allerdings keinen Bestand.
1874 – Der Bund übernimmt
Mit der Totalrevision der Bundesverfassung wurde die Organisation des Wehrwesens dem Bund übertragen. Ab diesem Zeitpunkt waren die Bürger des Landes gegenüber dem Bund wehrpflichtig. Zugleich wurde auch auf eidgenössischer Ebene der Militärpflichtersatz eingeführt: Wer vom Dienst befreit wurde, musste dem Bund Geld zahlen.
1940 – Einführung des Frauenhilfsdienstes
Bereits Anfangs des 20. Jahrhunderts wurden erste Forderungen nach einem obligatorischen Frauendienst für die Landesverteidigung laut. Diese fanden aber keine Mehrheit. Bei der Mobilmachung 1939 waren auch tausende Frauen bereit, Dienst zu leisten. Anfang 1940 schliesslich wurde der Frauenhilfsdienst geschaffen. 1981 wurde in der Bundesverfassung der Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau verankert. In der Folge öffnete sich das Militär langsam auch Frauen, die freiwillig Dienst leisten wollen. Seit 1995 steht die gesamte Armee auch den Frauen offen.
1989 – Initiative zur Abschaffung der Armee
Anfang der 1980er-Jahre entstand aus der Friedensbewegung die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA). Sie sammelte Unterschriften für die Initiative «Für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik». Die Vorlage erhielt bei der Abstimmung am 26.11.1989 eine überraschend hohe Zustimmung von 35,6 Prozent.
1996 – Einführung des zivilen Ersatzdienstes
Im Jahr 1996 tritt das Zivildienstgesetz in Kraft. Die zugrundeliegende Verfassungsänderung hat das Volk bereits 1992 mit 82,5 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Das neue Gesetz ermöglicht einen zivilen Ersatzdienst anstelle des Militärdienstes. Allerdings besteht keine freie Wahl: Wer Zivildienst leisten will, muss ein Gesuch stellen und vor einer Kommission eine Gewissensprüfung ablegen. Zudem dauert der Zivildienst anderthalb mal so lange wie der reguläre Militärdienst.
2001 – Zweite Initiative zur Armeeabschaffung
Kurz nach der Jahrtausendwende nimmt die GSoA einen neuen Anlauf zur Abschaffung der Armee. Über die Initiative mit dem Titel «Für eine glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee» wird am 2. Dezember 2001 abgestimmt. Gerade noch 21,9 Prozent unterstützen das Anliegen an der Urne.
2003 – Kleinere Truppe durch Armee XXI
Am 18. Mai 2003 sagt das Schweizer Stimmvolk Ja zur Armee XXI. Hauptpunkt der Reform ist, neben einer neuen strategischen Ausrichtung des Militärs, eine Verkleinerung des Bestandes. Der Sollbestand sinkt von 400‘000 Mann auf 140‘000 aktive Soldaten und 80‘000 Reservisten.
2004 – Bundesrat Schmid stellt Wehrpflicht zur Diskussion
Am 3. August 2004 rüttelt der damalige Verteidigungsminister Samuel Schmid an der Wehrpflicht. In einem Interview mit Schweizer Radio DRS kündigt er an, im Bundesrat über eine Aufhebung zu diskutieren. Er sticht damit in ein Wespennest.
2009 – Aufhebung der Gewissensprüfung
Wer Zivildienstleisten will, soll nicht mehr eine Gewissensprüfung durchlaufen müssen. Alleine die Tatsache, dass ein Mann einen deutlich längeren Dienst zu leisten bereit ist, reiche als Beweis für seinen Willen aus. Dies beschliessen die Eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2008. Die entsprechende Änderung des Zivildienstgesetzes tritt am 1. April 2009 in Kraft.
2013 – GSoA-Initiative zur Abschaffung der Wehrpflicht
Die GSoA will die Wehrpflicht abschaffen. Dazu hat sie am 5. Januar 2012 bei der Bundeskanzlei eine Initiative mti 106'995 gültigen Unterschriften eingereicht. Am 22. September 2013 entscheidet die Bevölkerung, ob die Schweiz eine freiwillige Milizarmee erhält.
Das Modell der allgemeinen Wehrpflicht, wie es die Schweiz kennt, ist in Europa seit Jahren auf dem Rückzug. Derzeit haben in Westeuropa nur noch unser Nachbar Österreich sowie Dänemark, Norwegen und Finnland eine gesetzlich verankerte Wehrpflicht.