Mit 97 gegen 89 Stimmen hat die grosse Kammer zum Beginn der Frühjahrssession einer Verteuerung der Autobahnvignette von heute 40 auf 100 Franken zugestimmt. Dies ergibt zusätzliche Einnahmen von 275 Millionen Franken. Dazu kommt eine Zweimonatsvignette für 40 Franken. Der Nationalrat folgte erst im dritten Anlauf dem Ständerat beziehungsweise dem Bundesrat.
Wiederholung der Abstimmung nach SP-Antrag
Das Resultat zugunsten der 100-Franken-Vignette kam allerdings erst im zweiten Anlauf zustande. Und zwar über einen erfolgreichen Ordnungsantrag (116 zu 64) der SP-Fraktion auf Wiederholung der Abstimmung: Wegen eines Missverständnisses in den eigenen Reihen, wie Vizepräsident Roger Nordmann begründete.
In der ersten Abstimmung hatte die grosse Kammer eine gute halbe Stunde zuvor noch mit 94 zu 91 Stimmen einem Minderheitsantrag der grünliberalen Fraktion den Vorzug gegeben. Diese wollte mit einem «Kompromiss» von 80 Franken auf den Ständerat zugehen. Dies ist nun nicht mehr nötig, ebenso wenig eine Einigungskonferenz.
Leuthard: Probleme akzentuieren sich
Verkehrsministerin Doris Leuthard machte im Rat erneut deutlich, dass ohne die 100-Franken-Vignette bald zu wenig Geld für die Aufgaben im ergänzten Strassennetzes zur Verfügung stünden. Die Anpassung des Vignettenpreises nach 20 Jahren sei zudem nur eine der Massnahmen gegen die schwindenden Reserven.
Gegner der 100-Franken-Lösung kritisieren unter anderem, die Mittel würden beschafft, bevor sie gebraucht werden. Gerade mit der Streichung der Zürcher Oberlandautobahn für 1,2 Milliarden Franken aus dem Netzbeschluss sei ohnehin genügend Geld für die übrigen Aufgaben vorhanden.
Andere befürchten generell einen weiteren Ausbau des Strassennetzes und wollten präventiv bremsen: Es dürften keine Mittel im Voraus generiert werden, um vom Volk nicht bewilligte Strassenprojekte zu finanzieren, hiess es aus der SP-Fraktion. Gleich lautet der Vorwurf der Grünen, das zusätzliche Vignettengeld werde nicht in den Unterhalt, sondern in den Ausbau des Strassennetzes gesteckt.
Erhöhung ab 2015 bei Bedarf
Das Geld wird für jene 376 Kilometer Strassen gebraucht, die gemäss Netzbeschluss per Anfang 2014 neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Gültig wird die Regelung voraussichtlich 2015, falls die Rückstellungen zur Spezialfinanzierung des Strassenverkehrs unter eine Milliarde Franken sinken – und falls nicht das Referendumg ergriffen wird.