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Epidemiengesetz Ja zum Epidemiengesetz: Zeichen für Vertrauen in Behörden

Die Zustimmung zum neuen Epidemiengesetz fällt deutlich aus. In der Abstimmung sei es letztlich um die Frage gegangen, wer den Behörden wie sehr vertraut.

Epidemiengesetz

Eidg. Vorlage: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen

  • JA

    60.0%

    1'416'741 Stimmen

  • NEIN

    40.0%

    944'387 Stimmen

Liberalisierung Tankstellenshops

Eidg. Vorlage: Änderung des Arbeitsgesetzes

  • JA

    55.8%

    1'324'528 Stimmen

  • NEIN

    44.2%

    1'049'508 Stimmen

Aufhebung der Wehrpflicht

Eidg. Vorlage: «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht»

  • JA

    26.8%

    644'985 Stimmen

  • NEIN

    73.2%

    1'762'811 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    0.0

  • NEIN

    23.0

Der Bund erhält ein moderneres Epidemiengesetz. Damit sollen die Behörden besser gegen übertragbare Krankheiten vorgehen und diesen besser vorbeugen können. Das Volk stimmte mit 60 Prozent zu.

Die relativ klare Zustimmung zum Gesetz ist vor allem auf die hohen Ja-Anteile in der Westschweiz sowie in den städtischen Kantonen zurück zu führen. Dagegen verfingen vor allem in der östlichen Schweiz und in den Landkantonen die Argumente der Gegner um den St. Galler Naturheilpraktiker Daniel Trappitsch, die vor dem «Impfzwang» und internationalem Einfluss warnten.

Video
Claude Longchamps' Analyse zum Epidemien-Gesetz
Aus News-Clip vom 22.09.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 17 Sekunden.

Schweizweit stimmten insgesamt 1'416'500 Personen für das revidierte Epidemiengesetz, 944'600 Stimmende lehnten es ab.

Claude Longchamp vom Forschungsinstitut gfs.bern resümiert, dass es während des Abstimmungskampfes keine eigentliche Konfliktlinie gegeben habe. Es sei viel mehr um die Frage gegangen, wer Vertrauen in die Behörden habe oder nicht. Das Misstrauen in die Behörden hätten auch die Abstimmungsgegner zum Thema gemacht. Es widerspiegelte sich im Resultat: «Jene Kantone, die den Behörden skeptisch gegenüber stehen, haben Nein stimmt.»

Es drehte sich ums Impfen

Obwohl es nur ein Teilaspekt des Epidemiengesetzes ist, drehte sich im Abstimmungskampf fast alles ums Impfen. Befürworter und Gegner lieferten gegensätzlich Interpretationen dazu: Die impfkritischen Gegner monierten «unklare Begriffe», die dem Bund – allenfalls beeinflusst von Pharmabranche und Weltgesundheitsorganisation (WHO) –, viel Spielraum liessen für Impfanordnungen.

Die Befürworter taxierten das Schlagwort «Impfzwang» dagegen als emotional und falsch. Der Bundesrat, die Kantone und praktisch alle Akteure im Gesundheitswesen halten die Regeln für ein Impfobligatorium im neuen Gesetz für restriktiver als im alten, das aus dem Jahr 1970 stammt. Ein Obligatorium sei nur in Notsituationen und für eng eingegrenzte Personenkreise denkbar.

46 Prozent an der Urne

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Rund 46 Prozent der Stimmberechtigten äusserten sich zur Abschaffung der Wehrpflicht, zum 24-Stunden-Angebot in Tankstellenshops und zum revidierten Epidemiengesetz. Das ist etwas mehr als der Durchschnitt der vergangenen Jahre.

Zum Impfen sieht das Gesetz nationale Impfprogramme und -pläne vor, Impfempfehlungen und auch die Förderung von Impfungen. Geklärt wird auch die Entschädigungsfrage bei Impfschäden aufgrund eines Impfobligatoriums – aus Sicht der Gegner allerdings nur ungenügend.

Gezielt gegen Spitalinfektionen vorgehen

Grosse Teile des Gesetzes klären aber organisatorische Fragen. In der globalisierten Welt, in der die Menschen mehr reisen und vernetzter sind als früher, soll damit eine bessere Epidemienvorbeugung und -bekämpfung möglich sein.

Vertreter von Bund und Kantonen bezeichneten diese Regelungen als besonders wichtig, da sie Organisationsmängel wie bei der SARS-Epidemie oder bei der Schweinegrippe beseitigen sollen. Dabei geht es um die Absage von Veranstaltungen oder die Schliessung von Schulen oder Betrieben aufgrund von Epidemien.

Weiter bietet das neue Gesetz eine Grundlage dafür, dass der Bund gezielter gegen Spitalinfektionen oder Antibiotikaresistenzen vorgehen kann. Es ermöglicht auch die Information zu sexuell übertragbaren Krankheiten wie HIV/AIDS, was den Schulunterricht betreffen kann. Die Strafbestimmung für HIV-Ansteckungen wird

leicht gelockert und der Datenschutz für heikle Gesundheitsdaten geregelt.

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