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Gegner der Erbschaftssteuer machen mobil
Aus Tagesschau vom 23.04.2015.
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Erbschaftssteuer-Initiative Gegner der Erbschaftssteuer: «Angriff aufs Erfolgsmodell Schweiz»

Am 14. Juni kommt die Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» vors Volk. Nachdem vergangene Woche die Befürworter ihre Kampagne starteten, ziehen nun die Gegner nach: Das bürgerliche Komitee warnte vor den Folgen vor allem für Familienunternehmen.

Die Gegner einer nationalen Erbschaftssteuer haben den Abstimmungskampf gestartet. Das Komitee, in dem Vertreter der bürgerlichen Parteien vertreten sind, warnte zum Auftakt vor einem Angriff auf das «Erfolgsmodell Schweiz». Die Initiative gefährde Familienunternehmen mit sicheren Arbeitsplätzen.

Rund 80 Prozent der Schweizer Firmen seien in Familienhand, so die Gegner. Fast die Hälfte davon werde innerhalb der Familie weitergegeben. Für die ohnehin schwierige Nachfolgeregelung sei eine Erbschaftssteuer nur noch eine weitere Hürde.

Weil die liquiden Mittel damit vom Staat abgeschöpft würden, stünde die neue Generation vor grossen Schwierigkeiten, sagte die Aargauer SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni. Unter Umständen müssten sogar Unternehmensteile verkauft oder Bankkredite aufgenommen werden. Nach Ansicht der Gegner ist die Initiative daher eine Gefahr für die KMU und für viele Arbeitsplätze.

Sparsame werden bestraft

Eine Erbschaftssteuer würde laut Nein-Komitee zudem zu einer Dreifachbesteuerung führen, da schon auf Einkommen und Vermögen Steuern erhoben werden. Bestraft würden also jene, die Geld sparten.

Schliesslich gilt es für die Gegner, einen Angriff auf die Steuerhoheit der Kantone abzuwehren. Diese seien gegen die Initiative, obwohl sie ihnen Geld einbringen würde, sagte der Glarner BDP-Nationalrat Martin Landolt (BDP/GL). Ein Grund für diese Zurückhaltung sei, dass die Höhe der Einnahmen nicht vorhersehbar sei.

Erbschaftssteuer: Darum geht es

Über die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» wird am 14. Juni entschieden. Die Initiative verlangt die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent. Steuerfrei sind Erbschaften und Schenkungen von insgesamt weniger als zwei Millionen Franken. Ist diese Grenze überschritten, sind Schenkungen steuerpflichtig – allerdings nur jene von mehr als 20'000 Franken. Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen überlebende Ehegatten, eingetragene Partner und Partnerinnen sowie steuerbefreite juristische Personen. Um keine Arbeitsplätze zu gefährden, sind für die Vererbung von Unternehmen oder Landwirtschaftsbetrieben Erleichterungen vorgesehen.

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