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Eidgenössische Abstimmung Deutliches Ja zur Ernährungssicherheit

78,7 Prozent der Stimmenden und sämtliche Stände haben Ja gesagt.

Ernährungssicherheit

Eidg. Vorlage: Direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»

  • JA

    78.7%

    1'942'931 Stimmen

  • NEIN

    21.3%

    524'875 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    23.0

  • NEIN

    0.0

Die Leitplanken für die Ernährungssicherheit in der Schweiz werden in die Verfassung geschrieben. Insgesamt haben rund 1'942'900 Personen dem neuen Verfassungsartikel zugestimmt, rund 524'900 Personen haben diesen abgelehnt.

Am deutlichsten fiel die Zustimmung in den Westschweizer Kantonen aus. Im Kanton Waadt sagten ganze 92 Prozent Ja. Die Stimmbeteiligung lag bei 46,4 Prozent.

Schwammig formuliert

Eine Zustimmung war erwartet worden. In den Umfragen hatte sich eine deutliche Mehrheit für die Vorlage ausgesprochen. Zwar hatte ein Komitee für ein Nein geworben. Eine eigentliche Kampagne gab es aber nicht. Das liegt vor allem daran, dass der schwammig formulierte Artikel zumindest kurzfristig kaum etwas ändert.

Laut Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sind in den nächsten Jahren keine Gesetzesänderungen auf Basis der Bestimmungen vorgesehen. Aus Sicht des Bundesrates bestärkt der neue Verfassungsartikel vielmehr die Politik des Bundes.

Auf Druck der Bauern

Der Artikel beauftragt den Bund damit, Voraussetzungen zu schaffen, um die Versorgung der Schweiz mit Lebensmitteln sicherzustellen. Zustande kam er auf Druck des Bauernverbandes. Die Bauern befürchteten, dass die Agrarpolitik 2014-2017 die einheimische Produktion schwächen würde. Mit einer Volksinitiative wollten sie den Bund daher verpflichten, diese zu stärken.

Dem Bundesrat und der Mehrheit des Parlaments ging das zu weit. Weil mit einem Ja zur Initiative zu rechnen war, arbeitete das Parlament aber einen Gegenvorschlag aus, der auch Anliegen anderer hängiger Volksinitiativen erwähnt. Der Bauernverband war damit zufrieden und zog seine Initiative zurück.

Unverbindliche Formulierungen

Im neuen Verfassungsartikel sind die Formulierungen allerdings eher unverbindlich gehalten. So soll der Bund unter anderem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass beispielsweise das Kulturland gesichert wird. Für den Kulturlandschutz bleiben aber die Kantone zuständig.

Weiter soll etwa die Land- und Ernährungswirtschaft auf den Markt ausgerichtet sein. Grenzüberschreitende Handelsbeziehungen sollen ferner zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen.

Als einziges bleibt strittig, ob der neue Verfassungsartikel zu mehr oder zu weniger Freihandel führt.

Landwirtschaft bleibt auf der politischen Agenda

So oder so wird weiter über Landwirtschaft diskutiert. Gleich am Dienstag berät der Nationalrat die Fair-Food-Initiative, die ökologische und soziale Standards für Importprodukte fordert.

Ebenfalls hängig ist die Initiative «Für Ernährungssouveränität» der Bauerngewerkschaft Uniterre. In dieser geht es um den Schutz des Kulturlandes. Die Initianten fordern aber auch, dass der Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft erhöht wird. Zudem sollen Importe von Nahrungsmitteln, die nicht dem Schweizer Nachhaltigkeitsstandard entsprechen, mit zusätzlichen Zöllen belegt werden.

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