Am 4. März 2018 entscheiden Volk und Stände über den Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021.
Ziel der Vorlage
Der Bundesbeschluss soll die Einnahmequellen des Bundes sicherstellen. Die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer bringen dem Bund je rund einen Drittel der Einnahmen ein.
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Bei einem Ja werden die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer für weitere 15 Jahre bis 2035 in der Verfassung verankert. Dass der Bund diese Steuern erheben darf, steht zurzeit nur befristet bis 2020 in der Verfassung. Abgestimmt wird über diesen Grundsatz. Steuersätze und Tarife sind nicht betroffen.
Drei Argumente dafür
Die Einnahmen aus diesen Steuern sind so zentral, dass ein Wegfall schwerwiegende Folgen für den Staat hat.
Bei einer Ablehnung muss der Bund seine Ausgaben innert kürzester Zeit um über 60 Prozent reduzieren oder im gleichen Umfang neue Einnahmequellen erschliessen.
Die Befristung von 15 Jahren ermöglicht es Parlament und Volk, weiterhin in regelmässigen Abständen über steuer- und finanzpolitische Grundsatzfragen zu diskutieren.
Drei Argumente dagegen
Die Frist von 15 Jahren ist für eine Überprüfung des Steuergrundsatzes zu lang. Damit besteht die Möglichkeit, dass die Staatstätigkeit weiter ausgebaut wird.
Mit den Steuern für den Bund wird das Staatswachstum angefeuert. Das schadet der Freiheit der Schweizerinnen und Schweizer, weil diese nicht bestimmen können, wofür sie ihr Geld ausgeben wollen.
Staatswachstum schadet dem Wohlstand in der Schweiz, da es das Wirtschaftswachstum bremst.
Empfehlung von Regierung und Parlament
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Verfassungsänderung über die neue Finanzordnung 2021 anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 196:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 44:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen.
Parolen der acht grössten Parteien zur Finanzordnung
JA | SVP | SP | FDP | CVP | Grüne | GLP | BDP | EVP |
NEIN | - |