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Heikles Thema Heiratsstrafe
Aus Tagesschau vom 17.11.2015.
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Heiratsstrafe Die Krux mit der Heiratsstrafe

Wie soll die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren beseitigt werden? Eine Option wäre die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe, über die Ende Februar abgestimmt wird. Das Parlament lehnt diese jedoch ab. Und auch der Bundesrat setzt sich dagegen ein – aus mehreren Gründen.

Das Ziel, Ehepaare im Steuerrecht gleich wie Unverheiratete zu behandeln, ist grundsätzlich unbestritten. Seit das Bundesgericht die Heiratsstrafe in einem Urteil von 1984 für verfassungswidrig erklärt hat, ist denn auch viel für deren Beseitigung getan worden.

Doch sind noch immer rund 80'000 Paare in der Schweiz benachteiligt, wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte: Trotz allfälliger Abzüge und einem milderen Tarif zahlen sie im progressiven Steuersystem unverhältnismässig viel, weil ihre Einkommen zusammengerechnet werden.

Hochzeitstorte mit zwei Tauben, die Eheringe in den Schnäbeln halten.
Legende: Wer heiratet, ist steuerlich benachteiligt. Das muss geändert werden, finden Parlament und Regierung. Aber wie? Keystone

Welcher Weg führt zum Ziel?

Der Bundesrat hatte daher vorgeschlagen, steuerliche Gleichbehandlung auf dem Weg des «Mehrfachtarifs mit alternativer Steuerberechnung» herzustellen. Dabei prüft die Steuerbehörde, ob im konkreten Fall eine Höherbelastung vorliegt und reduziert gegebenenfalls die geschuldete Steuer. Das Modell, das der Individualbesteuerung sehr nahe kommt, fiel aber in der Vernehmlassung durch, weshalb der Bundesrat das Vorhaben sistiert hat.

Beerdigt ist es jedoch nicht. Wird die CVP-Initiative Ende Februar 2016 angenommen, könnte sie laut Widmer-Schlumpf mit einem Splittingsystem oder mit dem Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung umgesetzt werden. Je nach gewählter Variante würde die Umsetzung zu Steuerausfällen zwischen 1,2 und 2,3 Milliarden Franken führen.

Die Individualbesteuerung hingegen wäre dann vom Tisch. Die Initiative verlangt nämlich, dass die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet wird. Das war einer der Gründe, weshalb das Parlament das Anliegen in einem neu formulierten Gegenvorschlag aufnehmen wollte.

Umstrittene Definition der Ehe

Der andere war die Definition der Ehe als «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau». Das schliesst andere Lebensformen per Verfassung von der Ehe aus, und zwar nicht nur in Bezug auf Steuern. «Man hätte gar nicht die Möglichkeit, das auf Gesetzesstufe zu diskutieren», sagte Widmer-Schlumpf.

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Nein - sagt der Bundesrat zur CVP-Familieninitiative
aus Echo der Zeit vom 17.11.2015. Bild: Keystone
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Der Ständerat verwarf den Gegenentwurf dann jedoch. Grund waren die hohe Kosten, die die Initiative AHV und IV verursachen könnte. Diese verlangt nämlich nicht nur eine Gleichbehandlung von Ehepaaren bei den Steuern, sondern auch bei den Sozialversicherungen.

Allein bei der AHV würde die Aufhebung der Plafonierung von Ehepaarrenten zu Mehrausgaben von 2 Milliarden führen, davon rund 400 Millionen zu Lasten des Bundes. Der Bundesrat sieht im Sozialversicherungsrecht allerdings gar keinen Umsetzungsbedarf, da in dem Bereich Verheiratete insgesamt nicht benachteiligt werden.

Bundesrat teilt die Bedenken des Parlaments

Diese Vorbehalte und Bedenken wiederholte Finanzministerin Eveline-Widmer Schlumpf namens des Bundesrats. Dieser könne keine andere Haltung als das Parlament haben, sagte sie. Sie bedaure jedoch, dass die Räte in ihrem Gegenvorschlag nicht erklärt hätten, welche Form der Ehepaarbesteuerung sie möchten.

Damit bleibt es Aufgabe des Bundesrats, Vorschläge für die allseits gewünschte Abschaffung der Heiratsstrafe zu machen. Die erste wichtige Weiche wird mit der Abstimmung vom 28. Februar 2016 gestellt.

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