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Nachrichtendienst-Gesetz Abstimmungskampf gegen Nachrichtendienstgesetz lanciert

Nein zur totalen Überwachung und gegen gläserne Bürger in der Schweiz. Das postuliert das «Bündnis gegen den Schnüffelstaat» im Abstimmungskampf gegen das neue Nachrichtendienstgesetz. Darüber stimmt das Volk am 25. September ab.

Eine Allianz aus Vertretern der Juso, SP und Grünen sowie Organisationen wie die Digitale Gesellschaft oder grundrechte.ch haben gegen das neu Nachrichtendienstgesetz (NDG) das Referendum ergriffen. Das NDG soll neu alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten umfassend regeln. Die Volksabstimmung darüber findet am 25. September 2016 statt.

Das Bündnis gegen den Schnüffelstaat hat sich in Bern vor den Medien deutlich gegen das neue Gesetz gestellt und seine Gegenargumente vorgestellt.

Balthasar Glättli, Nationalrat Grüne/ZH: «Angriff auf Neutralität»

Der Abstimmungskampf gegen das neue Gesetz sei nach den Terroranschlägen in Europa nicht einfach, aber gerade jetzt sei diese Diskussion wichtig, betonte Glättli.

Er erinnerte daran, dass alle an den Anschlägen in Paris und Brüssel Beteiligten polizeilich oder sogar nachrichtendienstlich bekannt gewesen waren. Trotzdem habe man die Anschläge nicht verhindern können. «Sie finden die Nadel im Heuhaufen nicht besser, wenn Sie den Heuhaufen grösser machen», sagte Glättli.

Auch wegen der Neutralität sei ein Nein notwendig. Das neue Gesetz regle offiziell die Zusammenarbeit des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) mit ausländischen Diensten. Das käme einer schrittweisen Abschaffung der schweizerischen Neutralität gleich.

Tamara Funiciello, Präsidentin Juso: «Eingriff in Privatsphäre»

Für Funiciello öffnet das Gesetz der Willkür Tür und Tor. Der NDB erhalte das Recht, Telefone abzuhören, Privaträume zu verwanzen und in Computer einzudringen. Das sei ein «massiver Eingriffe in die Privatsphäre».

Viktor Györffy, Präsident grundrechte.ch: «Extreme Kompetenzen»

Die Kompetenzen, die der NDB erhalte, gingen «extrem weit», sagte Györffy. Es wäre eine Illusion zu meinen, dass die Geheimdiensttätigkeit durch eine richterliche oder parlamentarische Kontrolle begrenzt werden könne.

Der NDB könne gegenüber einem Gericht jeden zum mutmasslichen Terroristen emporstilisieren und ein Richter würde sich kaum gegen eine Überwachung stellen. Dafür dem NDB das ganze Arsenal zur Überwachung zu überlassen, sei nicht zu verantworten. Es gäbe genügend Rechtsmittel, um terroristische Aktivitäten oder organisierte Kriminalität zu verfolgen.

Simon Gantenbein, Digitale Gesellschaft «Verletzte Grundrechte»

Mit sogenannten Staatstrojanern könne der NDB Computer aus der Ferne durchsuchen und manipulieren, erklärte Gantenbein. Durch den Kauf von Trojanern unterstütze der Staat den Schwarzmarkt von Programmierern und fördere so das organisierte Verbrechen. Zudem liessen sich Trojaner nur bedingt kontrollieren. Die Macht über die Funktion und den Umfang liege beim Programmierer, die Behörden kauften somit eine «Katze im Sack».

Video
Bündnis gegen den «Schnüffelstaat»
Aus Tagesschau vom 27.06.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 55 Sekunden.

Auch an der sogenannten Kabelaufklärung stören sich die Gegner des Gesetzes. Damit würde dem NDB erlaubt, Daten aus der Kommunikation über das Internet auszuwerten. Dass das NDG nur das Erfassen grenzüberschreitender Signale erlaubt, bezeichnete Gantenbein als «Augenwischerei». Denn auch die inländische Kommunikation laufe oft übers Ausland, etwa der E-Mail-Verkehr.

Damit würden alle überwacht «Diese Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung verletzt unsere Grundrechte eklatant», sagte Gantenbein.

Nina Scheu, Mediengewerkschaft Syndicom: «Keine freie Medien»

Betroffen sei durch das neue Gesetz auch die Medienfreiheit. Wenn der Staat alles mithöre und mitlese, gebe es auf die Dauer keine freien Medien mehr, gab Scheu zu bedenken. Durch die Überwachung würde der Quellenschutz ausgehöhlt. Wenn Informanten wegen der Überwachung nicht mehr sicher mit Journalisten kommunizieren könnten, blieben sie in Zukunft stumm.

Zudem könnte ein allgemeiner «chilling effect» (Abkühlungseffekt) auftreten: Das bedeute, dass Informations- und Kommunikationskanäle im Internet aus Angst vor Überwachung nur noch eingeschränkt genutzt werden. Auch darin liege eine Verletzung der Grundrechte.

Carlo Sommaruga, Nationalrat SP/GE: «Fichenstaat»

Man müsse aus der Geschichte lernen, sagte Sommaruga und erinnerte an den Fichenskandal. Die Mentalität im Land habe sich nicht verändert. Was sich verändert habe, seien die technischen Möglichkeiten. Die Enthüllungen des US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden hätten gezeigt, was Massenüberwachung mit diesen Möglichkeiten bedeute.

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