Ziel der Vorlage
Das neue Gesetz gibt dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zeitgemässe Mittel zur Erkennung von Bedrohungen und zur Wahrung der Sicherheit. Gleichzeitig stärkt es die Kontrolle über den Nachrichtendienst.
- Abstimmungsbüchlein, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen
- Abstimmungstext, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen
Neu
Der NDB soll unter dem neuen Gesetz unter anderem Telefone abhören, Räume verwanzen und in Computersysteme eindringen können (Trojaner). Vorgängig ist jedoch immer die Bewilligung des Verteidigungsministers und des Bundesverwaltungsgerichts notwendig.
Drei Argumente dafür
- Neue digitale Technologien wie der Computer und das Internet machen ein neues Gesetz notwendig.
- Das neue Nachrichtendienst-Gesetz reduziert die Terrorgefahr und erhöht die Sicherheit in der Schweiz. Der Schutz gegen die modernen Bedrohungen kann so gewährleistet werden.
- Strenge Kontrollen des Einsatzes der geplanten Überwachungsmassnahmen verhindern den Missbrauch.
Drei Argumente dagegen
- Anstatt weniger Verdächtiger oder Krimineller werden künftig alle überwacht.
- Die geplante Totalüberwachung bietet zu wenig Schutz der Privatsphäre des Einzelnen.
- Durch die geplante internationale Zusammenarbeit wird die schweizerische Neutralität abgeschafft. Zudem ist das Gesetz wenig transparent und die bisherigen Kompetenzen der Behörden sind ausreichend.
Empfehlung
Bundesrat und Parlament empfehlen, das Nachrichtendienst-Gesetz anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 145:41 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 35:5 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Parolen zum Bundesgesetz zum Nachrichtendienst-Gesetz
Ja | FDP | CVP | EVP | SVP | EDU | BDP |
Nein | SP | Grüne | AL | Piraten | PDA |
Stimmfreigabe | GLP |