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Präimplantationsdiagnostik Präimplantationsdiagnostik bald erlaubt?

Im Reagenzglas gezeugte Embryos dürfen in der Schweiz nicht auf Erbkrankheiten untersucht werden. Heute diskutiert das Parlament über eine Aufhebung des Verbots.

Gegner zeichnen ein düsteres Bild der Zukunft. Sie warnen vor geklonten Menschen wie in den Hollywoodfilmen «The Matrix» oder «Cloud Atlas». Ihr Motto: Wehret den Anfängen! Befürworter der Präimplantationsdiagnostik (PID) dagegen wollen den Ball flachhalten. Das «perfekte Baby», sagen sie, werde es so schnell nicht geben.

In der Schweiz dürfen heute im Reagenzglas gezeugte Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib nicht auf Erbkrankheiten untersucht werden. In Europa kennen nur Österreich und Italien eine ähnlich strenge Gesetzgebung. Der Ständerat hat unlängst der Aufhebung des Verbots zugestimmt. Mit 33 zu 3 Stimmen hiess er die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes gut.

Keine Retterbabys

Heute ist der Nationalrat an der Reihe. Die Gegner der Vorlage, etwa aus den Reihen der EVP, werden einen schweren Stand haben. Der neue Gesetzestext ist zurückhaltend formuliert. So sollen künftig nur Paare mit einer Familiengeschichte mit Erbkrankheiten wie Zystische Fibrose oder Muskelschwund auf PID zurückgreifen dürfen. Nicht zugelassen werden sollen Tests, welche die Aussonderung von Embryos mit Trisonomie 21 erlauben würden.

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Aus Tagesschau vom 31.05.2014.
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Dass Eltern wie in den USA oder in Grossbritannien das Geschlecht oder andere Eigenschaften ihres Wunschbabys auswählen dürfen, steht in der Schweiz nicht zur Diskussion. Ebenfalls ablehnend bewertete der Ständerat die Auswahl von Retterbabys. Diese könnten einem erkrankten Geschwister mit einer Blutstammzellenspende helfen. Zugelassen werden soll dafür die Konservierung von bis zu acht im Reagenzglas gezeugten Embryos. Weil dies eine Verfassungsänderung voraussetzte, würde das Volk das letzte Wort haben.

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