Bundesrat Alain Berset hat in Bern den Abstimmungskampf lanciert. Für ihn ist die AHV-Reform dringend nötig – nach 20 Jahren ohne umfassende Überarbeitung.
Handlungsbedarf ist gegeben, weil die AHV in den nächsten Jahren deutlich mehr ausgeben würde als sie einnimmt. In der beruflichen Vorsorge findet wegen der tiefen Renditen eine gesetzlich nicht vorgesehene Umverteilung zwischen der aktiven Generation und den Rentnerinnen und Rentnern statt.
Nach den Plänen des Parlaments wird das Rentenalter für Frauen schrittweise um ein Jahr angehoben. Diese Massnahme entlastet die AHV um rund 1,3 Milliarden Franken. Künftig gilt für Männer und Frauen das Rentenalter 65. Allerdings wird künftig von Referenzalter die Rede ist. Weil die Rente flexibel zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden kann.
In der 2. Säule wird der Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Dies bringt eine Rentensenkung um 12 Prozent mit sich. Diese wird einerseits durch höhere Pensionskassenbeiträge ausgeglichen, andererseits durch einen Zuschlag von 70 Franken auf die neuen AHV-Renten sowie durch eine Erhöhung der Ehepaar-Renten.
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