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Stolperstein für Rentenreform Referendum gegen AHV-Reform zustande gekommen

  • Das Referendum gegen die Reform der Altersvorsorge ist mit 58'054 gültigen Unterschriften zustande gekommen.
  • Damit kommt die Vorlage wie geplant am 24. September zur Abstimmung.
  • Mit dem Referendum wird nun über die Verfassungsänderung und die Gesetzesänderungen separat abgestimmt.

Die Gegner der Reform haben die Unterschriften vergangene Woche eingereicht. Allerdings hätte es auch ohne Referendum eine Abstimmung gegeben. Dies, weil die dazugehörigen Bestimmungen zur Mehrwertsteuer eine Verfassungsänderung nötig machen.

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Nun kommen die Verfassungsänderung und der Gesetzesentwurf separat zur Abstimmung. Für die Reformer keine günstige Wende. Denn die Reform kann nur umgesetzt werden, wenn beide Vorlagen angenommen werden. Für die Annahme der Gesetzesänderungen braucht es nur das Volksmehr. Der Verfassungsänderung muss zusätzlich auch die Mehrheit der Stände zustimmen.

Mit der Reform sollen die AHV und die berufliche Vorsorge stabilisiert werden. Das Frauenrentenalter wird auf 65 Jahre angehoben, der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Die Einbussen würden einerseits durch höhere Beiträge, andererseits durch einen AHV-Zuschlag von 70 CHF ausgeglichen.

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