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Direkte Demokratie
Aus 10 vor 10 vom 14.11.2018.
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Selbstbestimmungs-Initiative Folgen für die Personenfreizügigkeit höchst umstritten

Der völkerrechtliche Vertrag über die Personenfreizügigkeit sei der einzige, der konkret von der Selbstbestimmungs-Initiative betroffen sei, sagt die SVP. Müsste die Personenfreizügigkeit also gekündigt werden, wenn eine Mehrheit die SVP-Initiative annehmen würde?

EU-Bürger mit einer Stelle in der Schweiz können sich hierzulande niederlassen. So gibt es etwa keine Obergrenze, obwohl seit dem Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative im Jahr 2014 in der Verfassung steht:

Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
Bundesverfassung, Art. 121a

Die Selbstbestimmungs-Initiative will solche Verfassungstexte stärken. Folgender Artikel käme bei einem Ja dazu:

Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht (...)
Bundesverfassung, Art. 5 Abs. 4

Der Volkswille, nämlich die Steuerung der Zuwanderung, würde damit klar über der Personenfreizügigkeit stehen. Das sagt der SVP-Kampagnenleiter und Zürcher Nationalrat Thomas Matter: «Man muss die Personenfreizügigkeit neu aushandeln oder allenfalls kündigen.»

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«Langfristig ist der Vertrag schädlich für die Schweiz»
Aus News-Clip vom 14.11.2018.
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Mit der Annahme der Selbstbestimmungs-Initiative, die am 25. November zur Abstimmung gelangt, käme allerdings auch noch dieser abgeänderte Artikel in die Verfassung:

(...) völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstanden hat, sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.
Bundesverfassung, Art. 190

Mit diesem Artikel sei nicht mehr klar, ob die Personenfreizügigkeit überhaupt betroffen ist, meint der Aargauer Ständerat Phillipp Müller. Der FDP-Politiker engagiert sich im Komitee gegen die Selbstbestimmungs-Initiative. «Wir haben zwei Signale im Initiativtext», sagt Müller. «Was macht das Parlament jetzt? Ein Chaos.»

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«Wir haben zwei Signale im Text»
Aus News-Clip vom 14.11.2018.
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Nicht widersprüchlich

Völkerrechtlerin Astrid Epiney engagiert sich ebenfalls gegen die SVP-Initiative. So widersprüchlich sei der Initiativtext nicht, ist sie überzeugt. Aber die Masseneinwanderungs-Initiative sei mit dem so genannten Inländervorrang längst umgesetzt worden. «Man könnte auch die Ansicht vertreten, dass eine Kündigung nicht zwingend ist. Ist es doch das Parlament, das letztverbindlich über die Auslegung der Verfassung entscheidet.»

Aufgeschlagene Bundesverfassung
Legende: Die Gegner sprechen von einer «schludrigen Initiative». Für die SVP ist dies ein positives Zeichen. Keystone

Eine weitere Unklarheit: die SVP hat im Sommer die Beschränkungs-Initiative eingereicht. Damit soll die Personenfreizügigkeit definitiv gekündigt werden. Es gibt also gleich zwei Initiativen, die auf die Personenfreizügigkeit abzielen.

Entweder warte das Parlament, bis über die Beschränkungs-Initiative abgestimmt wurde, meint SVP-Nationalrat Thomas Matter, «oder das Parlament setzt die Masseneinwanderungs-Initiative sofort um. Das wäre dann eine saubere Umsetzung des Volksentscheides».

Eine «schludrige Initiative»

Es sei nicht entscheidend, was die SVP sage, erwidert FDP-Ständerat Philipp Müller. «Entscheidend ist, was im Initiativtext steht». Am Schluss müsse das Parlament «eine schludrige Initiative» umsetzen.

Für SVP-Kampagnenleiter Thomas Matter ist es ein «positives Zeichen», dass die Gegner von Schludrigkeit sprechen. «Wir haben den Text ein bisschen offen gelassen, damit das Parlament Spielraum hat», so Matter.

Die Selbstbestimmungs-Initiative schaffe trotzdem klare Verhältnisse auch bei der Personenfreizügigkeit, ist die SVP überzeugt. Die Zuwanderungs-Frage wäre bei einem Ja unklarer als je zuvor, warnen die Gegner. Weiter auseinander könnten sie kaum liegen.

Sendebezug: 10vor10 vom 14.11.2018

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