Am 25. November entscheidet das Stimmvolk über das Referendum zur Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts.
Ziel der Vorlage
Das Gesetz soll eine juristische Grundlage und Regeln für die Überwachung von Sozialversicherten schaffen mit dem übergeordneten Ziel, Versicherungsmissbrauch zu bekämpfen. Gegen die Gesetzesänderung hat ein Bürger-Komitee das Referendum ergriffen.
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Mit einem Ja zur Vorlage sind verdeckte Beobachtungen von Sozialversicherten möglich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen missbräuchlichen Bezug der Leistungen gibt.
Drei Argumente dafür
Um Sozialversicherungsleistungen abklären zu können und Missbrauch zu verhindern, sind in wenigen Fällen verdeckte Beobachtungen notwendig.
Die neuen Gesetzesartikel setzen dafür die notwendigen Grenzen und schützen die Rechte der Betroffenen.
Die Akzeptenz von und das Vertrauen in die Sozialversicherungen wird durch die Überwachung gestärkt.
Drei Argumente dagegen
Die Regeln sind im neuen Gesetz zu wenig klar formuliert.
Die Sozialversicherungen erhalten einen Freipass für willkürliche Überwachungen.
Die Privatsphäre wird verletzt.
Empfehlung von Regierung und Parlament
Bundesrat und Parlament empfehlen, das Gesetz anzunehmen. Im Nationalrat sprachen sich 141 Mitglieder für die Änderung aus, 51 waren dagegen. Im Ständerat wurde die Vorlage mit 29 zu 10 Stimmen angenommen bei 3 Enthaltungen.
Parolen zum Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten
JA | SVP | FDP | CVP | BDP |
NEIN | SP | Grüne | GLP |
Stimmfreigabe | EVP |