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Waldgesetz versus Zersiedelungsinitiative
Aus Rendez-vous vom 15.01.2019. Bild: Keystone
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Waldgesetz als Vorbild Eine zu extreme Antwort auf die Zersiedelung?

Wald darf nur gerodet werden, wenn die gleiche Fläche anderswo aufgeforstet wird. Ein ähnliches Prinzip verfolgen die Initianten.

Nichts da von dunklen Tannen und heiler Heidi-Alpenwelt: Im 19. Jahrhundert waren in der Schweiz viele Hügel und Berge kahl, Alpweiden erodierten. Die Wälder wurden gerodet – man benötigte das Holz zum Bauen und Heizen.

Die Folgen dieses Raubbaus waren Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche und Lawinen. Bis die Politik handelte. Sie verhängte 1876 ein Rodungsverbot. Das Waldgesetz war geboren.

Die Waldfläche darf nicht vermindert werden.
Forstpolizeigesetz von 1876

Für Forstingenieur Markus Ulber ist es ein radikales Gesetz mit der klaren Ansage: «Die Waldfläche darf nicht vermindert werden. Ein klarer, kurzer Satz. Das war die pionierhafte Leistung dieses ersten Waldgesetzes, um das uns bis heute sehr viele Länder beneiden.» Und es ist ein nachhaltiges Gesetz.

Der Wald konnte sich langsam erholen. Seit ein paar Jahrzehnten wächst er sogar wieder. Was beim Wald funktioniert, könne auch beim Bauland klappen, glaubt Ulber, der ehemalige Raumplanungsexperte des Umweltverbandes Pro Natura und jetzige Mitarbeiter im Bundesamt für Umwelt: «Mit umgekehrten Vorzeichen ist das absolut vergleichbar. Die Zersiedelungs-Initiative sagt, die Bauzonen dürfen insgesamt in der Summe nicht vergrössert werden.»

Bauern gegen absolutes Bauverbot

Auch beim Bauernverband streitet man nicht ab, dass die Schutzmechanismen von Waldgesetz und Zersiedelungs-Initiative ähnlich rigoros seien, mit Betonung auf rigoros. Beides gehe aber zu weit, sagt Beat Röösli: «Schutz ist immer absolut. Ich möchte ein Schonungs- und Erhaltungsgebot.»

Man müsse das Bauland grundsätzlich erhalten, «aber wenn es nicht anders geht, dann braucht man es eben für ein Projekt», so Röösli. Deshalb seien sowohl die Initiative wie auch das Waldgesetz zu radikal. Beim Bauernverband verlangt man deshalb, dass das Rodungsverbot aufgehoben wird. «Der Druck auf das Kulturland ist ja nicht im Berggebiet am höchsten, sondern im Tal. Deshalb muss der Wald auch dort ein bisschen Federn lassen.»

Sprich, man solle sorgsam mit dem Wald umgehen, aber wenn halt einmal eine Strasse oder eine Eisenbahnlinie durch Waldgebiet gebaut werde, dann soll die gerodete Fläche nicht auf wertvollem Kulturland aufgeforstet werden müssen.

Wald weniger lukrativ als Kulturland

Lukas Bühlmann, Direktor des Verbands für Raumplanung, versteht die Bauern, denn: «Wald ist nicht lukrativ. Also ist ihr Interesse gross, ihr Land nicht als Ersatzfläche herzugeben.» Zudem: «Je nach Standort ist es ja auch denkbar, dass es früher oder später zu Bauland wird.» Er ist aber überzeugt, dass der Grossteil der Bauern dem Land wirklich Sorge tragen will.

Der Bauernverband plädiert für Pragmatismus, was den Umgang mit Land angeht. Sowohl Wald und Kulturland gelte es zu schonen, aber nicht zu schützen. Deshalb will der Bauernverband das Waldgesetz weiter lockern.

Gesetz war eine extreme Reaktion

Auch bei der Zersiedelungs-Initiative plädiere man für ein Nein, sagt Röösli. Sie sei zu extrem. Ulber entgegnet: «Das Wachstum der Siedlungsfläche ist extrem und geht zu Lasten des Kulturlandes.» Und damit auch der Lebensqualität, der Landschaften und des touristischen Wertes des Landes. «Weshalb also nicht einmal ein extremes Wachstum mit einer extremen Antwort bekämpfen?»

Auch das Waldgesetz war damals eine extreme Reaktion auf eine extreme Entwicklung. Ob es auch gegen die sogenannte Zersiedelung der Schweiz eine extreme Lösung braucht, beurteilen die Stimmbürger am 10. Februar.

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