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Abstimmungen Oberrubrik Klares Ja zum Raumplanungsgesetz

Das revidierte Raumplanungsgesetz ist beim Volk auf wenig Widerstrang gestossen. 62,9 Prozent sagten Ja, auch die Kantone standen praktisch alle hinter der Vorlage: Mit Ausnahme des Wallis, wo nur gerade 19,6 Prozent ja sagten.

Familienpolitik

Eidg. Vorlage: Bundesbeschluss über die Familienpolitik

  • JA

    54.3%

    1'283'383 Stimmen

  • NEIN

    45.7%

    1'078'895 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    10.0

  • NEIN

    13.0

Abzocker-Initiative

Eidg. Vorlage: Volksinitiative «Gegen die Abzockerei»

  • JA

    67.9%

    1'615'720 Stimmen

  • NEIN

    32.1%

    762'273 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    23.0

  • NEIN

    0.0

Raumplanungsgesetz

Eidg. Vorlage: Teilrevision Raumplanungsgesetz

  • JA

    62.9%

    1'476'723 Stimmen

  • NEIN

    37.1%

    871'454 Stimmen

Im Wallis sprachen sich nur gerade 19,6 Prozent für das neue Raumplanungsgesetz aus. Wenig erstaunlich, wenn man bedenkt, dass dieser Kanton von der Gesetzes-Novelle am stärksten betroffen sein wird. Alle anderen Kantone sagten dagegen ja, insgesamt lag die Zustimmung bei 62,9 Prozent.

Das Gros der Kantone stimmte mit 55 (Tessin, Appenzell Innerrhoden) bis 70 Prozent zu. Am höchsten fiel die Zustimmung in Basel-Stadt (78,1 Prozent), Zug (71,4 Prozent), Zürich (71,2 Prozent) und Basel-Land (70,3 Prozent) aus. Zugestimmt haben selbst die mutmasslich ebenfalls betroffenen Kantone Freiburg (62,9 Prozent), Jura (62,8 Prozent), Waadt (56,5 Prozent) und Tessin.

Insgesamt stimmten 1'476'700 Personen dem Gesetz zu, 871'500 lehnten es ab. Die Vorlage kam vors Volk, weil der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) das Referendum ergriffen hatte.

Bestehende Limiten besser umsetzen

Das Ziel des revidierten Raumplanungsgesetzes ist es, das schon fast traditionelle Vollzugsdefizit in der Raumplanung zu lindern. Weil einige Kantone die Bundesvorgaben ungenügend umgesetzt haben, kam es in einigen Regionen zu Zersiedlung und Landverschleiss.

Schon nach dem heutigen Gesetz sollten die Kantone ihre Bauzonen auf den Bedarf von 15 Jahren ausrichten. Einige Gemeinden im Wallis verfügen jedoch über Reserven für bis zu 50 Jahre. Das neue Gesetz nimmt nun die Kantone an die kürzere Leine, damit alle die 15-Jahre- Regel einhalten.

Sie sind beispielsweise verpflichtet, zu gross geratene Bauzonen zu reduzieren. Die betroffenen Eigentümer werden zum Teil entschädigt, was je nach Kanton hohe Kosten verursachen wird. Darauf richtete sich die stärkste Kritik der Gegner wie dem sgv, der das Referendum ergriff, der SVP, FDP sowie von Economiesuisse. Sie warnten vor höheren Mieten und Immobilienpreisen.

Ausserdem müssen alle Kantone eine Mehrwertabgabe schaffen. Durch diese muss mindestens 20 Prozent des Mehrwertes abgeschöpft werden, der bei einer Neueinzonung von Bauland anfällt. Solche Abgaben kennen heute bereits die Kantone Basel-Stadt, Thurgau, Neuenburg und Genf.

Landschaftsinitiative ist vom Tisch

Die Wirkung des Gesetzes setzt indes noch länger nicht ein; die Bereinigung dürfte 20 Jahre dauern. In den nächsten Monaten müssen sich Bund und Kantone zunächst einigen, wie der Baulandbedarf von 15 Jahren zu berechnen ist. Dabei baut die Verwaltung auf existierende Konzepte in den Kantonen auf.

Obsolet wird durch die Annahme des Gesetzes die Landschaftsinitiative. Das Begehren von Landschafts- und Umweltschützern wäre bei einem Nein zur Abstimmung gekommen. Die Initiative hatte ein 20-jähriges Moratorium auf die Einzonung neuen Baulandes verlangt.

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