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Ältere Arbeitslose Schafft die geplante Überbrückungsrente falsche Anreize?

Ab 60 sollen ältere Angestellte nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen, sondern eine Überbrückungsrente beziehen können. So plant es der Bundesrat. SRF hat den Rettungsanker für ältere Arbeitslose mit zwei sehr unterschiedlichen Unternehmern debattiert.

In der Schweizer Wirtschaft kommt man an ihm nicht vorbei: Valentin Vogt ist Arbeitgeber-Präsident, Verwaltungsrats-Präsident und Miteigentümer von «Burckhardt-Compression», einem Industrie-Unternehmen in Winterthur. Zusammen mit den Gewerkschaften hat er die Überbrückungsrente ausgearbeitet und beim Bundesrat Gehör gefunden.

Das Unternehmen von Valentin Vogt

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  • Mitarbeitende: 800
  • Altersdurchschnitt: 42
  • Ausländer: 30 Prozent

Valentin Vogt sagt, er setze sich stark ein für ältere Arbeitnehmende. «Über hundert Mitarbeiter hier in Winterthur sind 58 oder älter», betont er. Und er engagiere sich auch privat für Ältere, die Mühe hätten, eine Stelle zu finden.

Widerstand aus der SVP

Vogts Gegenspieler ist Thomas Matter. SVP-Nationalrat und Privat-Bankier in Zürich. Er führt die «Helvetische Bank». Im Parlament zählt er zu den einflussreichen Unternehmern. Er ist gegen die Überbrückungsrente.

Das Unternehmen von Thomas Matter

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  • Mitarbeitende: 33
  • Altersdurchschnitt: 49
  • Ausländer: 10 Prozent

Er machte «eigentlich nichts Spezielles» für ältere Arbeitnehmer, sagt Matter. Jeder werde gleich behandelt, ob er 24 oder 74 sei. «Wir haben einen Mitarbeiter, der 74 Jahre alt ist. Bei uns spielt das Alter keine Rolle», meint Matter.

Mehr Arbeitslose wegen Überbrückungsrente?

Die Überbrückungsrente sei unnötiger Luxus, findet der Bankier und SVP-Nationalrat. Er befürchtet negative Anreize. Man könne sich dann quasi mit 58 pensionieren lassen. Zuerst zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen und dann die Überbrückungsrente. «Das wird ganz sicher Anreize schaffen», warnt Matter. Auch Arbeitgeber könnten dazu verleitet werden, mehr Angestellte ab 58 zu entlassen, glaubt Matter – der Staat zahle ja.

Valentin Vogt, der Arbeitgeberpräsident entgegnet: Die Angst vor negativen Anreizen sei unbegründet. In der Schweizer Wirtschaft würden in den nächsten zehn Jahren eine Million Leute in Rente gehen und es würden nur eine halbe Million Erwerbstätige nachrücken. «Uns fehlen etwa 500'000 Leute. Die Unternehmen, die noch in Zukunft bestehen wollen, werden ihren älteren Mitarbeitern gut schauen». Mit dem Argument der negativen Anreize wolle man die Rente nur schlecht reden.

Massnahme gegen die SVP-Kündigungsinitiative

Im Mai stellten Justizministerin Karin Keller-Sutter und Innenminister Alain Berset die Überbrückungsrente im Zusammenhang mit der SVP-Initiative gegen die Personenfreizügigkeit vor. Im nächsten Jahr kommt die Initiative an die Urne. Mit der Überbrückungsrente wolle man Akzeptanz schaffen für die Personenfreizügigkeit. Um allfällige Nachteile der Personenfreizügigkeit abzufedern sei man auch bereit, Massnahmen zu treffen, sagte Keller-Sutter.

Ist SVP-Nationalrat Thomas Matter deshalb gegen die Überbrückungsrente? Weil es gegen die SVP-Initiative geht? Nein, sagt Matter, «das zeigt einfach, welche flankierenden Massnahmen wir mittlerweile machen müssen, damit wir die Personenfreizügigkeit rechtfertigen können».

Der Arbeitgeberpräsident streitet den Zusammenhang zwischen Überbrückungsrente und SVP-Initiative nicht ab. Man könne so sicherstellen, dass breite Kreise die Kündigungsinitiative der SVP bekämpfen. «Wenn man so die Reihen schliessen kann, ist das sicher hilfreich», meint Vogt.

Maximal 260 Millionen soll die Überbrückungsrente jährlich kosten. Gut investiertes Geld, findet der Arbeitgeber-Präsident. So liessen sich in Zukunft viele soziale Härtefälle verhindern.

Die geplante Überbrückungsrente des Bundesrates

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Erwerbstätige, die ab 58 arbeitslos werden, sollen wie heute zwei Jahre Arbeitslosenversicherung beziehen können, dann aber nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Ab 60 soll es eine Überbrückungsrente bis zum ordentlichen Rentenalter geben. Maximal 58'350 Franken. Für Ehepaare maximal 87'525 Franken im Jahr.

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