Das Ergebnis zum Radio- und Fernsehgesetz ist derart knapp ausgefallen, dass eine Nachzählung fällig werden könnte. Eine solche kann aber nach Auskunft der Bundeskanzlei nur angeordnet werden, wenn glaubhafte Hinweise auf Unregelmässigkeiten vorliegen.
An dieser Bestimmung hielt das Parlament im letzten Jahr bei der jüngsten Revision des Gesetzes über die politischen Rechte fest. Es steht damit in einem gewissen Widerspruch zum Bundesgericht.
Parlament entscheidet, was «knapp» ist
Im Nachgang der Abstimmung über die Einführung der biometrischen Pässe von 2009 hatte das oberste Schweizer Gericht verlangt, dass bei einem sehr knappen Abstimmungsergebnis automatisch eine Nachzählung anzuordnen sei.
Den damaligen Unterschied von Ja- zu Nein-Stimmen von 5680 Stimmen bezeichnete es als knapp, aber nicht sehr knapp. Was ein sehr knappes Ergebnis sei, müsse das Parlament bestimmen.
Die Abstimmung über den mit nur 50,15 Prozent Ja-Stimmen angenommenen biometrischen Pass hatte eine wahre Beschwerdeflut ausgelöst. Bei den Kantonen als Rekursinstanz gingen 460 Beschwerden ein. Diese blieben jedoch erfolglos.
Einzelne Sortierfehler
Beim knappen Resultat der SVP-Asylinitiative von 2002 hatten die Bundesbehörden von sich aus die Kantone zu einer Nachzählung aufgefordert. Dies, nachdem Zweifel am Einsatz von Waagen und Zählmaschinen aufgekommen waren.
Die manuellen Nachzählungen ergaben jedoch nur geringfügige Unterschiede. Die maschinellen Zählungen waren genau. Abweichungen liessen sich auf vereinzelte Sortierfehler zurückführen.