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Schweiz Altersguthaben nur noch als Rente beziehen?

Wer in Pension geht, soll sein Geld aus dem obligatorischen Teil der Pensionskasse grundsätzlich nicht mehr als Kapital, sondern nur noch als Rente beziehen können. Der Bundesrat hofft, dass so weniger Ergänzungsleistungen nötig werden.

Der Bundesrat beantragt mit der Reform der Ergänzungsleistungen eine Neuerung: Er schlägt vor, das Guthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) beim Eintritt in den Ruhestand nicht mehr in Form von Kapital auszubezahlen, sondern als Rente. Rentner sollen so ein regelmässiges Einkommen haben und keine Ergänzungsleistungen (EL) beantragen müssen.

Eine entsprechende Botschaft hat er nach dem Ende der Vernehmlassung dem Parlament zugestellt. Ziel der Reform ist es, zu verhindern, dass Versicherte ihr Pensionskassenkapital vorschnell aufbrauchen, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Auch Personen, die sich selbstständig machen, sollen dafür kein Geld aus der beruflichen Vorsorge mehr verwenden dürfen. Für den Kauf einer Immobilie dagegen solle die Auszahlung des Kapitals nach dem Willen des Bundesrates weiter möglich sein.

Variante mit 50-prozentiger Auszahlung verworfen

Der Bundesrat wählte damit die härtere der beiden Varianten, die er in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt hatte. Damals hatte er vorgeschlagen, entweder den Kapitalbezug ganz zu verbieten oder auf die Hälfte des Guthabens zu beschränken.

Heute darf mindestens ein Viertel des Geldes aus der obligatorischen Vorsorge als Kapital statt als Rente bezogen werden. Einige Kassen zahlen indes das ganze Guthaben als Kapital aus. Von der Reform nicht betroffen sind Guthaben aus dem überobligatorischen Teil. Sie können weiterhin als Kapital bezogen werden.

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