Zum Inhalt springen

Amtsgeheimnisverletzung Immunität von SVP-Nationalrat Roger Köppel wird nicht aufgehoben

  • SVP-Nationalrat Roger Köppel bleibt durch die Immunität vor Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung geschützt.
  • Die Immunitätskommission des Nationalrats ist der Rechtskommission des Ständerats gefolgt.
  • Das Büro des Nationalrats soll Disziplinarmassnahmen prüfen.

Zwar geht die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) davon aus, dass der Zürcher Nationalrat mit dem direkten Zitieren aus einem als «vertraulich» klassifizierten Dokument «das Kommissionsgeheimnis verletzt und die Position der aussenpolitischen Kommission damit massiv geschwächt hat», wie die IK-N mitteilt.

Das Interesse an einer Strafverfolgung durch die Bundesanwaltschaft sei aber in diesem Fall sehr klein, weil in erster Linie das Parlament und dessen Kommissionen selbst die Geschädigten seien.

Mit 4 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen habe die IK-N deshalb auf eine Aufhebung von Köppels Immunität verzichtet. Mit 5 zu 3 Stimmen sprach sie sich indes dafür aus, das Büro des Nationalrates zu ersuchen, gegen Köppel eine Disziplinarmassnahme zu ergreifen. Sie folgte damit auch hier dem Vorschlag der Rechtskommission des Ständerates (RK-S).

Infos über Durchsuchung von Uhrenfirma veröffentlicht

Nationalrat Köppel wird vorgeworfen, im März in seinem Podcast vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Zugang hatte, veröffentlicht zu haben. Konkret berichtete er über eine Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau. Dabei soll der russische Inlandgeheimdienst wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt haben.

Köppel hatte vor der IK-N erklärt, dass er von den fraglichen Informationen als Journalist vor dem Erhalt der Kommissionsunterlagen Kenntnis gehabt habe. Er hatte jedoch auch mehrmals betont, er verzichte freiwillig auf seine parlamentarische Immunität. Faktisch ist dies aber gar nicht möglich. Für Köppel gilt die Unschuldsvermutung.

Köppel droht Kommissionsausschluss

Nach der Einreichung einer Strafanzeige durch die APK-N ersuchte die Bundesanwaltschaft die zuständigen Parlamentskommissionen um die Aufhebung von Köppels Immunität. Das Büro hatte derweil Mitte Mai seinen Entscheid über die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens vertagt, bis ein endgültiger Entscheid betreffend Immunität respektive Strafverfahren vorliegt. Mit dem Verzicht beider Kommissionen auf die Aufhebung von Köppels Immunität ist dies nun der Fall.

Gemäss Angaben der IK-N ermöglicht das Parlamentsrecht bei einer Verletzung des Amtsgeheimnisses weitreichende Massnahmen gegen ein Parlamentsmitglied. Bei schwerwiegenden Verstössen sieht der entsprechende Artikel die Möglichkeit eines Verweises oder den Ausschluss aus Parlamentskommissionen bis zu einem halben Jahr vor.

SRF 4 News, 22.08.2022, 17:00 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel