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Amtsgeheimnis verletzt? Ständeratskommission will Roger Köppel Immunität nicht entziehen

  • Die Rechtskommission des Ständerats will die Immunität von Nationalrat Roger Köppel (SVP/ZH) nicht aufheben.
  • Sie widerspricht damit ihrer Schwesterkommission aus dem Nationalrat.
  • Die Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung dürfen vorerst nicht anlaufen.

Die Ständeratskommission hat ihren Beschluss deutlich gefasst – mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück an die Immunitätskommission des Nationalrats.

Die Schwesternkommission hatte Mitte Mai mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, die Immunität von Köppel aufzuheben. Bleibt die Nationalratskommission dabei, wird sich wiederum die Ständeratskommission damit befassen müssen. Die Aufhebung der Immunität ist dann vom Tisch, wenn beide Kommissionen übereinstimmend oder eine Kommission zweimal in Folge dagegen stimmen.

Nationalrat Roger Köppel wird vorgeworfen, im März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates Zugang hatte, veröffentlicht zu haben.

Wegen Demoteilnahme: Gegen Molina darf ermittelt werden

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Fabian Molina im Bundeshaus am Mikrofon.
Legende: Keystone

Die Zürcher Staatsanwaltschaft kann gegen Nationalrat Fabian Molina (SP) wegen dessen Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung ermitteln. Der 31-Jährige hatte im Februar in Zürich an einer unbewilligten Gegenkundgebung zu einer Demonstration von Kritikern der Corona-Massnahmen und gegen Rechtsextreme teilgenommen. Daraufhin wurde er von Massnahmengegnern angezeigt. Sie werfen dem Politiker Landfriedensbruch, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration sowie Verstoss gegen das Vermummungsverbot vor.

Teilnahme als Privatperson

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hatte bei den zuständigen Parlamentskommissionen die Aufhebung von Molinas Immunität beantragt, um ermitteln zu können. Nach der Immunitätskommission des Nationalrates hat nun auch die Rechtskommission des Ständerats entschieden, nicht auf das Gesuch einzutreten. Es gebe keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Teilnahme an der Kundgebung und Molinas Tätigkeit oder Stellung als Nationalrat, heisst es in der Mitteilung der Ständeratskommission.

Die Kommission hielt darüber hinaus fest, dass die Strafanzeige des Vereins «Wir für euch» gegen Molina «klar politisch motiviert» gewesen sei. Molina habe als Privatperson an der Kundgebung teilgenommen und keine besondere Rolle eingenommen, etwa als angekündigter Redner.

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