- Das Jugendgericht in Dielsdorf hat den heute 17-Jährigen wegen mehrfachen Mordversuchs, Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, Diskriminierung und Aufruf zu Hass sowie Besitz und Verbreitung von Gewaltdarstellungen verurteilt.
- Mit der Freiheitsstrafe von einem Jahr wurde die höchstmögliche Strafe verhängt für Jugendliche, die bei der Tat 15-jährig sind.
- Zusätzlich wurden mehrere Massnahmen angeordnet: eine ambulante Behandlung und eine Unterbringung in einer Einrichtung.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Jugendgericht hat am Dienstag einen Jugendlichen zu einem Jahr Gefängnis wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilt. Der zur Tatzeit 15-Jährige hatte 2024 einen orthodoxen Juden in Zürich niedergestochen.
Das Töten von Juden, nur weil sie Juden sind, ist skrupellos.
Die Freiheitsstrafe wird jedoch zugunsten einer Unterbringung aufgeschoben. Der Richter hielt bei der Begründung der Verurteilung fest: «Das Töten von Juden, nur weil sie Juden sind, ist skrupellos.» Von der mehrfachen Drohung sprach das Gericht den Beschuldigten frei.
Jugendlicher wollte als Märtyrer sterben
Der damals 15-jährige Schweizer mit tunesischen Wurzeln hatte am 2. März 2024 auf offener Strasse in Zürich mit einem Messer einen orthodoxen Juden lebensgefährlich verletzt. Zuvor soll er versucht haben, in eine Synagoge einzudringen, um Juden zu töten. Gemäss Anklageschrift hatte sich der Jugendliche im Internet radikalisiert und zum «Islamischen Staat» bekannt.
Die Tat soll er mehrere Wochen lang vorbereitet haben. Während der Tat startete er einen Livestream im Internet, «damit die Welt die Ereignisse online verfolgen kann», heisst es weiter.
Der Jugendliche habe mit der Absicht gehandelt, «sich an den Juden für ihre angeblichen Gräueltaten gegen Muslime auf der ganzen Welt zu rächen» und Menschen jüdischen Glaubens eigenhändig zu töten.
Er selbst war gemäss früheren Befragungen davon ausgegangen, dass er von der Polizei getötet werde. Er wollte als Attentäter sterben, um ins Paradies zu kommen.
Verteidiger forderte Haftentlassung
Die Jugendanwaltschaft warf dem jungen Mann laut Anklageschrift mehrfach versuchten Mord, Unterstützung einer kriminellen Organisation und Aufruf zu Diskriminierung und Hass vor. Sie beantragte, den jungen Mann mit einem Freiheitsentzug von einem Jahr zu bestrafen. Zudem forderte sie verschiedene Schutzmassnahmen.
Der Verteidiger forderte eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung statt wegen Mordes. Vom Vorwurf, sein Klient habe weitere Personen ermorden wollen, sei dieser freizusprechen. Er forderte, der Beschuldigte sei zu einer sechsmonatige Freiheitsstrafe zu verurteilen, die er nicht absitzen müsste. Das Gericht solle eine persönliche Betreuung und eine ambulante Behandlung anordnen.