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Antisemitischer Messerangriff Höchstmögliche Strafe für jugendlichen Messerstecher in Zürich

Als 15-Jähriger hat er 2024 einen orthodoxen Juden mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Nun wurde er wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilt.

  • Das Jugendgericht in Dielsdorf hat einen heute 17-Jährigen wegen mehrfachen Mordversuchs, Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, Diskriminierung und Aufruf zu Hass sowie Besitz und Verbreitung von Gewaltdarstellungen verurteilt.
  • Mit der Freiheitsstrafe von einem Jahr wurde die höchstmögliche Strafe verhängt für Jugendliche, die bei der Tat 15 Jahre alt sind.
  • Zusätzlich wurden mehrere Massnahmen angeordnet: eine ambulante Behandlung und eine Unterbringung in einer Einrichtung.
  • Die Strafe wird zugunsten einer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung aufgeschoben.

Der Richter begründete das Urteil so: «Das Töten von Juden, nur weil sie Juden sind, ist skrupellos.» Der Beschuldigte sass derweil locker und regungslos in seinem Stuhl. Seine gefalteten Hände ruhten auf seinem Schoss. In einem Nebenraum verfolgten die Medien per Videoübertragung die Urteilsverkündung.

Jugendlicher wollte als Märtyrer sterben

Der damals 15-jährige Schweizer mit tunesischen Wurzeln hatte am 2. März 2024 auf offener Strasse in Zürich mit einem Messer einen orthodoxen Juden lebensgefährlich verletzt. Zuvor soll er versucht haben, in eine Synagoge einzudringen, um Juden zu töten. Gemäss Anklageschrift hatte sich der Jugendliche im Internet radikalisiert und zum Islamischen Staat bekannt.

Die Tat soll er mehrere Wochen lang vorbereitet haben. Während der Tat startete er einen Livestream im Internet, «damit die Welt die Ereignisse online verfolgen kann», heisst es weiter.

Der Jugendliche habe mit der Absicht gehandelt, «sich an den Juden für ihre angeblichen Gräueltaten gegen Muslime auf der ganzen Welt zu rächen» und Menschen jüdischen Glaubens eigenhändig zu töten.

Er selbst war gemäss früheren Befragungen davon ausgegangen, dass er von der Polizei getötet werde. Er wollte als Attentäter sterben, um ins Paradies zu kommen.

Es gab kein Zurück mehr

Der Schuldspruch erfolgte wegen mehrfachen versuchten Mordes. Dies, weil der Täter zuvor in einer Synagoge weitere potenzielle Opfer töten wollte, davon aber abliess, weil die Türen verschlossen waren. Weil er die Klinke der Synagoge betätigt und da bereits beschlossen hatte, dass er die Synagoge mit dem Ziel, Juden zu töten, betreten wollte, habe er den «Point of no return» bereits überschritten, erklärte der Richter.

Er habe seinen Plan, möglichst viele Juden zu töten, durchführen wollen. Darum habe er auch nach keinem anderen Eingang zur Synagoge gesucht, sondern auf der Strasse ein anderes, ungeschütztes Opfer attackiert. «Wäre dieses gestorben, hätte er weitere Juden angegriffen», sagte der Richter.

«Ein klares Urteil»

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Die Einschätzung von Daniel Glaus, Fachredaktor Extremismus SRF:

«Die Schuldsprüche in den zentralen Anklagepunkten und die maximale Freiheitsstrafe sind ein klares Urteil – und im öffentlichen Teil der Urteilsbegründung liess es der Gerichtspräsident auch nicht an Deutlichkeit missen: Die Absicht, Juden zu töten, weil sie Juden sind, sei ein skrupelloser Beweggrund, deshalb die Qualifizierung als vollendeter versuchter Mord.

Obwohl die Aussageverweigerung sein Recht sei, hätte er im öffentlichen Teil des Prozesses die Chance gehabt, zu erklären, wie er heute zu den Taten stehe, sagte der Gerichtspräsident zum Beschuldigten. Diese Möglichkeit habe er verpasst.»

Schuldig gesprochen wurde der Jugendliche zudem etwa wegen Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Organisation oder Schreckung der Bevölkerung. Die unbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr wird jedoch zugunsten einer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung aufgeschoben.

Verteidiger forderte Haftentlassung

Der Verteidiger forderte eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung statt wegen Mordes. Weiter forderte er, der Beschuldigte sei zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe zu verurteilen, die er nicht absitzen müsste. Ausserdem monierte er eine mediale Vorverurteilung. Das Gericht sah das nicht so. Der Jugendliche habe die Öffentlichkeit sogar selbst gesucht.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 1.7.2026, 12:03 Uhr ; 

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