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Arbeitslose über 60 Hilfe soll kommen – nur woher?

Ältere Arbeitslose verlieren oft ihre Pensionskassengelder. Das soll sich ändern, finden viele. Unklar ist aber wie.

Gegen zehntausend über 60-jährige Arbeitnehmer sind derzeit ohne Stelle und suchen Arbeit. Das zeigt die aktuellste Arbeitslosenstatistik des Bundes. Die meisten dieser Stellensuchenden dürften das Pensionskassengeld auf einem Freizügigkeitskonto deponiert haben, nachdem sie ihren letzten Arbeitgeber verlassen haben. Das führt dazu, dass sie im Alter keine Pensionskassenrente erhalten. Freizügigkeitsstiftungen zahlen keine Renten aus.

Deshalb fordern Politiker jetzt, dass ältere Entlassene in ihrer Pensionskasse verbleiben dürfen. Im Rahmen der Gesetzesrevision über die Ergänzungsleistungen (EL), die zurzeit in den Räten beraten wird, stellt zum Beispiel SP-Nationalrätin Silvia Schenker den Antrag, dass im Rahmen der Revision der Ergänzungsleistungen eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, dass über 58-Jährige bei ihrer Pensionskasse bleiben können, wenn sie arbeitslos werden.

In der gescheiterten Rentenreform 2020 war bereits vorgesehen, dass ältere Mitarbeiter, die ihre Stelle verlieren, in der Pensionskasse bleiben dürfen. Damit würden die Arbeitnehmer mit 65 immerhin eine Pensionskassenrente erhalten – wenn auch eine tiefere, weil keine zusätzlichen Beiträge mehr einbezahlt worden sind.

EL oder nicht?

In diesem Punkt ist der SVP-Nationalrat Heinz Brand gleicher Meinung: «Dass man diesen Punkt wieder aufnehmen muss, meine ich auch. Es stellt sich aber die Frage, zu welchem Zeitpunkt man es tun soll.» Brand will das Problem im Gesetz der beruflichen Vorsorge regeln und nicht in der laufenden Gesetzesrevision der EL. «Die EL ist dafür nicht der richtige Ort», sagt er.

Silvia Schenker hingegen möchte vorwärts machen: «Es lässt sich gut in diese Vorlage integrieren. Ich habe den Antrag so gestellt und hoffe, dass er unterstützt wird», sagt sie. Werde das Problem nicht jetzt angegangen, laufe man Gefahr, das Anliegen auf die lange Bank zu schieben.

Möglichkeit besteht, Arbeitgeber nutzen sie nicht

Denn die Reform der beruflichen Vorsorge hat momentan beim Bundesrat keine Priorität. Er will zuerst die AHV reformieren. SVP-Politiker Brand glaubt allerdings: «Mit Bezug auf die zeitliche Realisierbarkeit sollte man nicht allzu pessimistisch sein, wenn der Sozialminister tatsächlich bereit ist, hier auch zu kooperieren und vorwärts zu machen.»

Zwar erlaubt es das Gesetz den Arbeitgebern schon heute, Entlassene in der Pensionskasse zu behalten. In der Praxis kommt es aber selten vor.

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