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Schweiz Aufgepasst, Dashcams dürfen gegen den Fahrer verwendet werden

Moderne Autos sind unbestechlich. Auch ohne zusätzliche Kamera am Armaturenbrett zeichnet das Fahrzeug automatisch Daten auf. Diese dienen bei Unfällen der Rekonstruktion der Situation. Dies kann sich für den Fahrer auch nachteilig auswirken.

Martin Steiger

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Steiger ist Rechtsanwalt in Zürich und ist auf Recht im digitalen Raum spezialisert. Seine Schwerpunkte sind IT-, Immaterialgüter- und Medienrecht.

FDP-Ständerat Philipp Müller wurde von der Aargauer Justiz wegen schwerer Körperverletzung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand verurteilt. Die elektronischen Daten der Assistenzsysteme in seinem Auto belegten, dass er mehrmals vom System gewarnt worden war. Das Auswerten der Daten durch die Aargauer Staatsanwaltschaft sei zulässig, sagt Rechtsanwalt Martin Steiger.

SRF News: Dürfen die Daten juristisch ausgewertet werden und gegen den Fahrer verwendet werden?

Martin Steiger: Ja, im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass sie zulässig sind. In der Schweiz kennen wir keine absoluten Beweisverwendungsverbote. Im Zweifelsfall entscheidet ein Richter, das liegt in seinem Ermessen.

Kennen Sie viele Fälle, wo diese Daten verwendet wurden?

Es kommt noch nicht allzu häufig vor. Aber es wird immer häufiger. Moderne Autos sind Computer auf Rädern. Da wird viel aufgezeichnet. Es ist nur logisch, dass in einem Strafverfahren solche Daten auch verwendet werden.

Moderne Autos sind Computer auf Rädern.

Sind sich die Leute, die – wie Sie sagen – einen Computer auf Rädern fahren, dieser Tatsache bewusst?

Nein, die meisten sind sich dessen nicht bewusst. Die standardmässig vorhandenen Systeme kennt man häufig nicht. Diejenigen Autofahrer, die selbst eine sogenannte Dashcam installieren, denken nur daran, dass sie sich damit entlasten. Sie vergessen, dass solche Bilder auch gegen sie verwendet werden können.

Was heisst das denn zum Beispiel für die Autoverkäufer? Müsste man die Käufer eines solchen Autos auf diese Systeme aufmerksam machen?

Ja, die Hersteller und die Verkäufer dieser Systeme haben Nachholbedarf. Man wird zwar mehr oder weniger direkt darauf hingewiesen, vielleicht im Handbuch. Und wenn man sein Auto startet, erscheint vielleicht ein Bildschirm, auf dem man das bestätigen muss. Doch die Hinweise sind viel zu wenig deutlich. Etwas anderes sind Autofahrende, die selbst Daten sammeln, mit einer Dashcam oder einem Smartphone. Das liegt in deren eigener Verantwortung.

Die Frage bei einem Autokauf ist demnach, ob man ein System will, das vor Unfällen schützt oder ob man keines will, weil es gegen den Fahrer verwendet werden kann. Was empfehlen Sie?

Audio
Was das Auto aufzeichnet, darf verwendet werden
aus SRF 4 News aktuell vom 01.11.2016.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 12 Sekunden.

Man muss abwägen. Solche Systeme haben eine präventive Wirkung. Dazu kommt, dass man immer häufiger gar nicht mehr entscheiden kann. Die Autos werden immer moderner ausgerüstet, sie zeichnen mehr auf und telefonieren auch nach Hause. Es gibt das Beispiel Tesla. Da hat Tesla auch schon der Darstellung der Fahrenden widersprochen und festgehalten, dass es anders war. Das System lieferte Daten, die zeigten, dass der Unfall anders abgelaufen ist. Mit diesen Systemen kommt immer mehr auf uns zu. Die Daten werden gesammelt und sie werden auch verwendet.

Das Gespräch führte Hans Ineichen.

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