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Auflagen für Spitallandeplätze Spitäler drohen Mehrkosten zu überwälzen

Der Bund will Mindeststandards bei Helikopterlandeplätzen auf grossen Spitälern durchsetzen. Diese wehren sich dagegen.

Rund 250 Helikopterlandeplätze bei Spitälern und Kliniken gibt es in der Schweiz. In Sachen Sicherheit, Erreichbarkeit und Lärmschutz gebe es Nachholbedarf, findet das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Daher möchte es insbesondere bei den Helikopterlandeplätze der 25 grössten Spitäler die Auflagen erhöhen.

Bauliche Anpassungen nötig

Das BAZL will künftig Mindeststandards bei Helikopterlandeplätzen auf grossen Spitälern durchsetzen – etwa was die Sicherheit angeht. Urs Holderegger vom BAZL bestätigt gegenüber SRF: «Wichtig ist, dass überall der gleiche Sicherheitsstandard herrscht. Dies ist momentan nicht der Fall.» Es sei gerade für die Rettungsfliegerei wichtig, dass sie auf eine gewisse Einheitlichkeit zählen könne.

Konkret gehe es etwa um «gewisse bauliche Massnahmen der Landeplätze, die zum Teil schon etwas alt sind und vielleicht auch nicht mehr den neusten Anforderungen der modernen Rettungsfliegerei entsprechen».

Gerade für die Rettungsfliegerei ist es wichtig, dass sie auf eine gewisse Einheitlichkeit zählen kann.
Autor: Urs Holderegger Bundesamt für Zivilluftfahrt

So könnten etwa die Beleuchtung oder die Bemalung der Landeplätze verbessert werden. Zusätzlich müssten Hindernisfreiheit und Lärmschutz garantiert sein. Obendrein möchte das BAZL den Spitälern auch die Verantwortung über Instrumentenflugverfahren übertragen: So könnten Rettungshelikopter auch bei schlechter Sicht landen.

Helikopterlandeplatz auf dem Spital in Ilanz.
Legende: Rund 250 Helikopterlandeplätze bei Spitälern und Kliniken gibt es in der Schweiz. Keystone/Archiv

Die Spitäler wehren sich vehement gegen die Vorschläge des BAZL. So gibt Rolf Zehnder, Direktor des Kantonsspitals Winterthur und Vizepräsident des Spitalverbands H+, zu bedenken: «Spitäler sind keine Flugplätze. Spitäler haben nicht Passagiere; wir erheben auch keine Landegebühren.»

Es gehe hier vielmehr um Patienten, die notfallmässig mit Helikoptern transportiert werden müssten. Zum Betrieb eines Instrumentenflugverfahrens fehle den Spitälern schlicht das Know-how.

Es kann nicht sein, dass das BAZL sozusagen die Krankenkassenprämien erhöht.
Autor: Rolf Zehnder Direktor Kantonsspital Winterthur und Vizepräsident Spitalverband H+

Massnahmen für mehr Sicherheit seien unnötig, viele Spitäler hätten ihre Landeplätze erst gerade erneuert, so Zehnder. Die geplanten Auflagen des Bundes würden einfach nur teuer – und geradestehen müssten die Prämienzahler. Der Winterthurer Spitaldirektor warnt: «Es kann nicht sein, dass das BAZL sozusagen die Krankenkassenprämien erhöht.»

Der Bund rechnet mit Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken insgesamt. Betroffene Kreise konnten sich in einer Vernehmlassung zum Vorhaben äussern. Kritik übten dabei nicht nur die Spitäler, sondern auch die Verbände der Luftfahrt und teilweise die Gesundheitsdirektorenkonferenz.

BAZL wertet Rückmeldungen aus

Eine ähnliche Verschärfung hatte der Bund schon einmal vor wenigen Jahren geplant. Er erlitt dabei eine Bauchlandung und verzichtete, denn die Kritik war zu laut. Nun warnen die Spitäler vor dem Schlimmsten: Im Extremfall würden sie eben darauf verzichten, angeflogen zu werden.

Das BAZL wertet die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung nun zunächst aus.

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