Die Auslandschweizer verlangen, dass die Diskriminierung von Schweizern gegenüber EU-Bürgern beim Familiennachzug beendet wird. Sie wollen einen «Nicht-Diskriminierungsartikel» ins Auslandschweizergesetz einbauen. Das Parlament hatte stets an der «Inländerdiskriminierung» festgehalten, um die Zuwanderung zu beschränken.
Dem politischen Willen des Parlaments wollte sich zuletzt im vergangenen Sommer auch das Bundesgericht nicht widersetzen. Es verzichtete darauf, die Diskriminierung von Schweizern beim Familiennachzug per Richterspruch zu beenden.
Man wolle sich nicht zum Gesetzgeber aufschwingen. Zugleich verhehlten die Bundesrichter nicht, dass sie diese Diskriminierung als stossend empfinden, und dass diese gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen dürfte.
EU-Bürger privilegiert
Beim Nachzug von ausländischen Familienangehörigen von EU-Bürgern in die Schweiz kommt das Freizügigkeitsabkommen mit der EU zur Anwendung, bei Schweizern das Ausländergesetz. Dieses verlangt, dass die nachzuziehende Person im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung eines Staates ist, mit dem ein Freizügigkeitsabkommen besteht.
Die «Inländerdiskriminierung» begann 2002 mit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EU. Betroffen sind häufig Schweizer, die im aussereuropäischen Ausland Familien gegründet haben.