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Schweiz Autofahrer als Hilfspolizisten

Was in Russland zur Standardausrüstung in beinahe jedem Auto gehört, wird auch in der Schweiz zunehmend populär: filmende Kameras an der Frontscheibe. Die Polizei freut es, die Datenschutzbehörde nimmt dies mit Sorge auf.

Video
Kameras zum Schutz der Autofahrer
Aus 10 vor 10 vom 24.09.2013.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 58 Sekunden.

Videos von Verkehrsunfällen in Russland sind legendär. Mehrere Millionen Klicks auf Youtube weisen sie nach kürzester Zeit auf. Die meisten werden deshalb so oft geteilt, weil sie den Hergang der spektakulären Unfälle zeigen.

Doch eigentlich sind diese Videos nur ein Nebenprodukt einer ständigen Sorge der Russen: «Du musst dich einfach selber wehren können», erzählt etwa Alexej Dosorow. Er hat ein Komitee für den Schutz der Rechte von Autofahrern in Russland gegründet.

«Die Kamera liefert Beweismaterial bei Unfällen oder wenn dich Polizisten anhalten und behaupten, du hättest die Sicherheitslinie überfahren», sagt Dosorow. Denn oft würden die Richter den Polizisten und nicht den Geschädigten glauben. Ein Video helfe, das Gegenteil zu beweisen, argumentiert er.

Zunahme der Kameraverkäufe

Fix installierte Kameras in Fahrzeugen – so genannte Dashcams – haben unlängst auch in der Schweiz Einzug gehalten. Laut Medienberichten haben die Verkäufe von solchen Aufnahmegeräten bei Onlineportalen in den letzten Monaten zugenommen.

Auch bei der Kantonspolizei Zürich beobachtet man diese Tendenz. Es werde zwar keine Statistik über videoaufgezeichnete Unfälle geführt, erklärt Polizeisprecher Beat Jost. Seine persönliche Erfahrung zeige ihm jedoch, dass das Einsenden von Filmmaterial oder die Hinweise auf solches zugenommen haben.

Büchse der Pandora geöffnet

«Wir suchen nicht aktiv nach Videomaterial im Internet. Das liegt zeitlich schlicht nicht drin», sagt Jost. Grundsätzlich werde aber Material von anonymen Quellen und von Direktbetroffenen genau gleich bewertet. Dass dabei auch mal das Recht am eigenen Bild einer gefilmten Person verletzt werden könnte, nimmt man in Kauf. Die Polizei werte einzig die aufgezeichnete Rechtswidrigkeit aus.

Doch genau mit diesem Verhalten werde die Büchse der Pandora geöffnet, warnt Eliane Schmid, Mediensprecherin des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.

«Der normale Bürger hat weder polizeiliche Pflichten, noch solche Rechte.» Es könne nicht angehen, dass jemand ständig mit einer aufzeichnenden Kamera rumfahre und wahllos alle Verkehrsteilnehmer filmt, noch dazu ohne deren Wissen. Noch kritischer sei es, falls diese Inhalte später ohne Grund und Benachrichtigung der entsprechenden Personen online gestellt werden, so Schmid.

Videobeweis verlangt grössere Sorgfalt

Ob ein bei der Polizei eingesandtes Video tatsächlich als Beweis in einem Verfahren verwendet wird, obliegt der entsprechenden Untersuchungsbehörde. Bei der Staatsanwaltschaft Bern wertet man Bilder, Videos wie auch Zeugenaussagen gleich. Denn das Gericht würdige die Beweise frei nach seiner aus dem Verfahren gewonnenen Überzeugung, sagt der Informationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Christof Scheurer.

«Tendenziell sind allerdings bewegte Bilder aussagekräftiger als subjektiv gefärbte Aussagen von Zeugen oder Opfer», so Scheurer. Ausserdem liessen sich damit zum Beispiel auch Modelle zur Geschwindigkeit eines Unfallfahrzeuges berechnen.

Die einfachere Beweiserhebung zwinge die Gerichte aber auch zu grösserer Sorgfalt, sagt Scheurer. Da mit den Dashcams ohne weiteres in die Persönlichkeitsrechte Dritter eingegriffen werden kann, müsse eine klare Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz und der verkehrswidrigen Straftat vorgenommen werden.

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