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Barrierefreiheit als Ziel Immer noch viele Hindernisse für Menschen mit Behinderung

Die Massnahmen zur Barrierefreiheit im ÖV hinken weit hinter dem Zeitplan her. Auch nach 20 Jahren sind noch lange nicht alle Haltestellen umgebaut.

Bis Ende Jahr sollte der öffentliche Verkehr (ÖV) in der Schweiz barrierefrei sein. So sieht es das Behinderten-Gleichstellungsgesetz vor, das vor fast 20 Jahren in Kraft getreten ist.

Doch das Ziel wird weit verfehlt: Erst 60 Prozent der Bahnhöfe sind so angepasst, dass Menschen mit Behinderungen sie selbstständig nutzen können, wie der Verband öffentlicher Verkehr, der Städte- und der Gemeindeverband bekannt gaben.

Mehrheit aller Stationen noch nicht barrierefrei

Im strassengebundenen ÖV wird Ende 2023 sogar erst etwa ein Drittel der schweizweit gut 23'000 Bus- und Tramhaltestellen den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes entsprechen.

Eine Frau in einem Rollstuhl fährt aus einem Bus heraus.
Legende: Nur jede dritte Bushaltestelle ist inzwischen so umgebaut, dass eine Person mit Behinderung selbständig ein- und aussteigen kann. Keystone/Gaëtan Bally

Gemäss den Verbänden ist im Kampf um Barrierefreiheit zwar schon viel erreicht worden – so seien stark frequentierte Bahnhöfe vorrangig ausgebaut worden, sodass 80 Prozent der Reisenden von den Umbauten profitierten. Trotzdem seien weitere Verbesserungen nötig.

Ersatzlösungen ab 2024 vorgesehen

ÖV-Unternehmen, Kantone, Städte und Gemeinden versprechen jetzt, dass 2024 Behinderte an allen noch nicht umgebauten Bahnhöfen und Haltestellen Ersatzlösungen finden, beispielsweise dank Hilfe durchs Personal oder dank Shuttle-Fahrdiensten. Die Kosten für Letztere werden von den Besitzern der Haltestellen getragen.

Alle sollen barrierefrei reisen können

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Ein Bahnhofmitarbeiter begleitet zwei Personen mit Behinderung.
Legende: Keystone/Gaëtan Bally

Personen mit eingeschränkter Mobilität können sich ab 2024 via Onlinefahrplan umfassender über die Barrierefreiheit der Haltestellen und angebotene Ersatz- oder Überbrückungslösungen informieren. Zudem wird das bestehende Contact Center Handicap der SBB ausgebaut. Dieses Contact Center werde Kundinnen und Kunden aller Transportunternehmen als Anlaufstelle zur Verfügung gestellt, so der Verband öffentlicher Verkehr, der Städte- und der Gemeindeverband. Sämtliche Reisende sollten ab 2024 die Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs diskriminierungsfrei nutzen können, betonen die Verbände.

Der Dachverband der Behindertenorganisationen «Inclusion Handicap» spricht angesichts der massiven Verzögerung von einem «Affront». Betroffene seien frustriert, dass nach 20 Jahren zahlreiche Bahnhöfe und Haltestellen noch immer nicht behindertengerecht umgebaut seien.

Weitere Verzögerungen befürchtet

Auch befürchtet die Organisation, dass es zu weiteren Verzögerungen kommen könnte: «Das Bundesamt für Verkehr BAV hat seine Verantwortung als Aufsichts- und Finanzierungsbehörde während der 20-jährigen Frist des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes viel zu spät wahrgenommen», schreibt «Inclusion Handicap».

Die Behindertenorganisation fordert, dass der Bundesbeitrag für die Umbauten erhöht wird – «um die ab Januar 2024 gesetzeswidrigen Zustände im Schweizer ÖV so rasch wie möglich zu beseitigen».

Seit 20 Jahren wird umgebaut

Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Die Besitzer von Fahrzeugen und Haltestellen des ÖV hatten also 20 Jahre Zeit zur Umsetzung. Dass es damit nicht vollständig geklappt hat, führen die erwähnten Verbände auf hohe Kosten für bauliche Anpassungen zurück.

Auch seien die Verfahren oft kompliziert, etwa wenn eine Volksabstimmung für Kredite nötig sei. Und mancherorts seien die topografischen Verhältnisse schwierig. Weiter hätten die Bahnen mehr Bahnhöfe umbauen müssen als ursprünglich vorgesehen.

Haltestellenbetreiber sind verantwortlich

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Verantwortlich für die Umsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes im ÖV sind für Zugänge und Perronanlagen in den Bahnhöfen die Bahninfrastrukturbetreiber.

Für Fahrzeuge und die Kundeninformation sind es die Transportunternehmen. Die Grundeigentümer sind für die Anpassung von Haltestellen für Busse und Trams verantwortlich. Die meisten im ÖV eingesetzten Fahrzeuge sind laut der Mitteilung heute behindertengerecht gestaltet.

SRF 4 News, 10.11.2023, 12:00 Uhr ; 

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