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Schweiz Bei der IV wird auf die harte Linie geschwenkt

Die zuständige Nationalratskommission empfiehlt, dass künftig nur noch eine volle IV-Rente erhält, wer zu mindestens 80 Prozent invalid ist. Laufende Renten sollen verschont bleiben. Damit folgt die Kommission den Sparplänen des Ständerates.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates schwenkt bei der IV-Revision auf Kurs des Ständerates. Sie empfiehlt, dass künftig volle IV-Renten nur für jene gesprochen werden, die zu mindestens 80 Prozent invalid sind.

Die laufenden Renten sollen allerdings von der neuen Regel verschont werden. Heute wird eine volle Rente bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen.

60 Millionen oder 45 Millionen sparen?

Ob auch der Nationalrat so entscheidet, bleibt jedoch offen: In der Kommission fiel der Entscheid äusserst knapp, mit 13 zu 12 Stimmen.

Setzt sich dieser Kompromiss durch, resultieren mit den beiden Beschlüssen Einsparungen von 60 Millionen jährlich, wie die Kommission schreibt. Bleibt der Nationalrat in beiden Punkten bei seinen früheren Beschlüssen, lägen die Einsparungen bei 45 Millionen.

Weiterhin nichts wissen will die Nationalratskommission von einer Schuldenbremse für die IV. Sie empfiehlt dem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, auf automatische Mechanismen zur Sanierung der IV im Falle von finanziellen Problemen zu verzichten.

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