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Lockerung der «Via Sicura» Bei Fahrlässigkeit künftig ein Auge zudrücken?

Zu starre Strafnorm: Die Verkehrskommission des Ständerats will Richtern bei Raserfällen wieder mehr Spielraum geben.

  • Knapp fünf Jahre nach Inkrafttreten der Raserstrafnorm soll die entsprechende «Via Sicura»-Gesetzgebung wieder gelockert werden.
  • Die ständerätliche Verkehrskommission (KVF SR) hat eine Motion zur Anpassung der Massnahmen gegen Raser einstimmig verabschiedet.

Als Raser gilt heute:

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  • wer in der Tempo-30-Zone mit 70 km/h unterwegs ist
  • innerorts mit mindestens 100 km/h
  • ausserorts mit mindestens 140 km/h
  • oder mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn fährt

Dem Vorstoss liegt ein Bericht des Bundesrats zugrunde, der vier Jahre nach Einführung der strengeren Strassenverkehrsregeln Bilanz gezogen hat.

Zwar stimme man mit dem Bundesrat überein, dass die Gesamtbilanz positiv sei. Insbesondere bei den Raserdelikten bestehe aber Handlungsbedarf, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste.

Keine Mindeststrafe mehr im Gesetz

Die Motion verlangt, dass Richter die Möglichkeit erhalten, die konkreten Umstände, das Verschulden und die Verhältnismässigkeit der Strafe insbesondere bei Fahrlässigkeit nach ihrem Ermessen zu beurteilen.

Die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr soll gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert werden.

Der Bundesrat hatte Ende Juni verlauten lassen, dass er einer Diskussion betreffend der Lockerung der Rasergesetzgebung offen gegenüberstehe.

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