- Ein Zürcher Skyguide-Fluglotse, der 2011 einen Beinahe-Zusammenstoss zweier Flugzeuge verursacht hatte, wird für seinen Fehler definitiv nicht bestraft.
- Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgezogen. Damit wird automatisch das erstinstanzliche Urteil – ein Freispruch – rechtskräftig.
- Die Richter kamen damals zum Schluss, dass der Lotse nicht für etwas verurteilt werden könne, das gar nicht passiert sei.
Der Skyguide-Mitarbeiter hatte im März 2011 zwei Swiss-Maschinen mit insgesamt über 260 Menschen an Bord kurz nacheinander die Start-Erlaubnis erteilt – allerdings auf den sich kreuzenden Pisten.
Einer der Piloten bemerkte die Gefahr und brach den Start im letzten Moment ab. Der Lotse erteilte den Abbruchbefehl erst, nachdem bei ihm ein Alarm losgegangen war. Die Crew im zweiten, voll besetzten Flugzeug bekam von der brenzligen Situation nichts mit.
Wegen dieser Beinahe-Katastrophe wollte die Staatsanwaltschaft den Fluglotsen wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs verurteilt sehen.
Nach dem Freispruch des Bezirksgerichtes Bülach zog sie deshalb weiter vor Obergericht und erreichte dort ihr Ziel. Der Lotse wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Skyguide sieht Verfahren kritisch
Der Skyguide-Mitarbeiter gelangte daraufhin ans Bundesgericht und erhielt Recht. Die Lausanner Richter entschieden im vergangenen November, dass das Zürcher Obergericht über die Bücher muss. Dazu wird es nun nicht mehr kommen.
Die Flugsicherung Skyguide kritisierte in der Vergangenheit wiederholt, dass ihre Mitarbeitenden wegen Fehler vor Gericht landen, selbst wenn niemand zu Schaden kommt. Schwachstellen zu erkennen und daraus zu lernen, werde schwieriger, wenn Fehler nicht mehr gefahrlos intern gemeldet werden könnten.