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Schweiz Bellinzona soll Babyklappe erhalten

Eine Babyklappe gilt als eine umstrittene Einrichtung. In Olten wird Anfang Juni das dritte Babyfenster der Schweiz eingerichtet, ein weiteres ist im Tessin geplant. Die Diskussion über die Notwendigkeit ist lanciert.

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Streit um mehr Babyfenster (Christine Wanner).
aus HeuteMorgen vom 10.05.2013.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 56 Sekunden.

Das Spital «San Giovanni» in Bellinzona will bis Ende Jahr eine Babyklappe einrichten. Damit bietet das Tessin Müttern, die nach der Geburt ihres Kindes nicht weiter wissen, erstmals eine zentrale Anlaufstelle, um ihr Neugeborenes anonym in fachkundige Hände geben können.

Das Projekt sei in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) entstanden, teilte der Tessiner Spitalverband mit. Es soll dazu beitragen, Fälle von Vernachlässigung oder Tötung Neugeborener zu verhindern. Bisher existieren in der Schweiz zwei Babyklappen: in den Spitälern von Einsiedeln (SZ) und Davos (GR).  In den vergangenen 12 Jahren wurden acht Säuglinge auf diese Weise abgegeben.

Babyklappe
Legende: Nun soll es im Tessin eine Möglichkeit für verzweifelte Mütter geben, um ihr Neugeborenes abzugeben. Keystone

Sind weitere Fenster notwendig?

Weitere Babyklappen sind ab Anfang Juni in Olten (SO) sowie in den Kantonen Wallis und Bern geplant. Thurgauer Kantonsparlamentarier verlangten kürzlich mit einer Motion eine Babyklappe in Frauenfeld (TG).

Experten sind sich uneinig in der Frage, ob es weitere Babyklappen überhaupt braucht. Erika Neuhaus, die stellvertretende Direktorin am Spital Einsiedeln befürwortet weitere Fenster, da Einsiedeln, zum Beispiel von der Westschweiz oder dem Tessin her, schlecht erreichbar sei. Für Frauen, die schwanger seien und nicht für das Kind sorgen könnten, werde zu wenig getan, findet der Präsident der Stiftung «Hilfe Mutter und Kind» Dominik Müggler.

Es gebe genügend andere Hilfsangebote, findet Marlene Hofstetter von der Kinderrechtsorganisation «Terre des Hommes». Ausserdem werde dem Kind mit der Aussetzung ein essentielles Recht genommen: Das Recht die leiblichen Eltern zu kennen. Nach Angaben des Tessiner Spitalverbands macht sich die Mutter mit dem Gebrauch der Babyklappe nicht strafbar, weil das Wohlergehen des Kindes gewährleistet ist.

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