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Beschleunigter Ausstieg Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden

Der 11. Mai war bisher als Termin für die Öffnung der obligatorischen Schulen, Märkte und Läden vorgesehen, doch nun hat der Bundesrat auch verfügt, dass Restaurants, Museen und Bibliotheken auf dieses Datum wieder öffnen können. Den Grossveranstaltungen hat er jedoch bis Ende Sommer eine Absage erteilt. Weitere Entscheide gab es zur Luftfahrt und zu den Maturitätsprüfungen.

Restaurants werden früher als geplant geöffnet: Ursprünglich hätte die Wiedereröffnung von Bars und Beizen nicht vor dem 8. Juni erfolgen sollen. Bundesrat Alain Berset erklärte nun, mit guten Schutzkonzepten sei ein Betrieb möglich. Es gibt jedoch strenge Bedingungen. In einem ersten Schritt sind zudem an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen, zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig.

Der Schweizer Festivalsommer findet nicht statt: Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen will der Bundesrat nicht vor Ende August wieder erlauben. An Grossveranstaltungen sei das Übertragungsrisiko stark erhöht und die Rückverfolgung einer Ansteckung nicht möglich, lautet die Begründung. Was Veranstaltungen unter 1000 Besuchern angeht, entscheidet der Bundesrat am 27. Mai. Bis dann bleiben sie verboten.

Abstimmungen am 27. September

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Der Bundesrat hat auch entschieden, dass Ende September wieder abgestimmt wird. Dabei wird über drei Vorlagen bestimmt, über die bereits im Mai hätte abgestimmt werden sollen: Die Begrenzungsinitiative der SVP, das revidierte Jagdgesetz mit dem gelockerten Wolfsschutz sowie der Steuerabzug für Kinderdrittbetreuungskosten.

Der Bundesrat hatte die Abstimmung darüber abgeblasen, weil ein Abstimmungskampf unter den gegebenen Umständen nicht möglich ist.

Swiss und Edelweiss bekommen staatliche Unterstützu ng. Die Lufthansa-Tochter und die Schweizer Fluggesellschaft sowie flugnahe Betriebe an den Landesflughäfen sollen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen Garantien von insgesamt knapp 1.9 Milliarden Franken bekommen. Die vom Bund garantierten Mittel dürften nur den schweizerischen Infrastrukturen dienen, betonte der Bundesrat. Das Geld dürfe nicht an Muttergesellschaften im Ausland fliessen.

Die Umsetzung der Öffnung der obligatorischen Schulen liegt in der Hand der Kantone und Gemeinden: Wie geplant wird am 11. Mai auch der Präsenzunterricht an Primar- und Sekundarschulen wieder aufgenommen. Dafür gelten ebenfalls Schutzkonzepte. Die Kantone und Gemeinden werden die Umsetzung regeln. Auch an Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai wieder Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen abgehalten werden.

Die Kantone sollen über die Durchführung von schriftlichen Maturitätsprüfungen entscheiden: Die mündlichen Prüfungen fallen dagegen ebenso aus wie die Berufsmaturitätsprüfungen. In Kantonen, in denen keine Prüfungen stattfinden, werden die Zeugnisse auf der Basis von Erfahrungsnoten abgegeben. Die Aussagekraft der Zeugnisse sei damit valide genug. Für den Übertritt zu den Unis würden alle Zeugnisse gelten, egal wie die Prüfungen abgehalten worden seien, sagte Bundesrat Guy Parmelin.

Der Bundesrat lockert auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus: Ab dem 11. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden. Auch Fitnesscenter dürfen dann wieder öffnen. Im Leistungssport gelten weniger starke Einschränkungen, insbesondere dürfen Trainings auch mit mehr als fünf Personen stattfinden. Der Bundesrat sieht zudem vor, in den Profiligen den Spielbetrieb unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab dem 8. Juni 2020 zuzulassen, so zum Beispiel für Spiele der Super League.

Über die nächste Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden: Vorgesehen sind dann Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen, zum Präsenzunterricht an Gymnasien und Hochschulen, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und Bergbahnen sowie zu Gottesdiensten.

Coiffeure, Kosmetik-und Massagesalons ambulante BehandlungenSpitäler, Arztpraxen, Physiotherapie Beerdigungenim grösserenKreis Seit 27. April wieder geöffnet oder erlaubt Gartenbedarf, Blumenläden &Baumärkte Quelle: Ausstiegsfahrplan des Bundesrats Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Alle Betriebe brauchen ein Schutzkonzept. Quelle: Bundesrat, 29.04.20 Noch unklar Verbot vonGrossveranstaltungen mit unter 1000 Personen Bis Ende August Verbot vonGrossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen obligatorische Schulen (Kantone entscheiden) kompletterDetailhandel Ab 11. Mai wieder geöffnet oder erlaubt Gastronomiefür 4er-Gruppen öffentlicherVerkehr Sporttrainings imBreiten- und Leistungssport Reisebüros schrittweiseLockerung derEinreisebeschränkung Ab 8. Juni wieder geöffnet oder erlaubt weitere Schulen,Ausbildungsstätten Museen, Bibliotheken Zoos, botanische Gärten, Schwimmbäder Theater, Kinos,Gottesdienste Bergbahnen Treffen von mehr als 5 Personen Geisterspiele in denProfiligen (def. Entscheid am 27.5.)

SRF1, 29.04.2020, 14:00 Uhr ; 

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