Darum geht es: Wenn Menschen, die beruflich regelmässig mit Kinder zu tun haben, zum Beispiel Musiklehrer oder Sporttrainer, den Verdacht auf Missbrauch haben, sollen sie dies künftig bei der Kindesschutzbehörde melden müssen. Dies aber auch nur im Fall, in dem sie dem betroffenen Kind nicht selber helfen können. Fachpersonen mit Berufsgeheimnis sollen Verdachtsfälle melden können. Der Bundesrat beantragte dafür eine Änderung des Zivilgesetzbuches.
So entschied der Nationalrat: Er beschloss mit einer Mehrheit von 102 Ja-Stimmen zu 92 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen auf die Vorlage einzutreten. Nach der Detailbereinigung stimmte sie mit 118 Ja-Stimmen zu 72 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen für die Vorlage. Diese geht nun zurück zum Ständerat.
So war es bisher: Heute müssen nur Personen in amtlicher Tätigkeit – beispielsweise Lehrer und Sozialarbeiter – den Behörden mitteilen, wenn ein Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls besteht. Andere Personen können Meldung erstatten, müssen aber nicht. Kleinkinder kommen selten in Kontakt mit Amtspersonen und fallen deshalb so oft zwischen Stuhl und Bank. Die Gesetzesänderung soll diese Lücke schliessen.
Das sagen die Gegner : Laut der SVP wird das eigentliche Problem mit der Gesetzesänderung nicht gelöst.
Wir müssen überall hinschauen. In der Familie aber auch bei den Behörden.
Deshalb plädiert die SVP für eine Gesamtschau. Es müsse ein System geschaffen werden, «das greift». Nur Melden helfe nichts. Zudem werden heute Kinderbetreuuerinnen in der Ausbildung auf die Anzeichen einer Kindsgefährdung bereits geschult.
Ich gehe davon aus, dass bereits heute Kitas Verdachtsfälle auch ohne Pflicht melden.
Das sagen die Befürworter: Die Gesetzesänderung sei nötig, weil sie Behörden ermögliche frühzeitig einzugreifen. Jean-Christophe Schwaab (SP/VD) wies darauf hin, dass verschiedene Kantone wie das Tessin gute Erfahrung mit der erweiterten Meldepflicht gemacht hätten. Die Angst vor Denunziantentum ist laut den Befürwortern unbegründet. Denn nicht jede Meldung führt zu Massnahmen.
Mit der Meldepflicht kommt niemand ins Gefängnis, der keine Meldung erstattet.
Die Gesetzesänderung schade also auch niemanden. Im Gegenteil: Für Bundesrätin Simonetta Sommaruga ist klar, dass eine Gesetzeslücke bestehe. Immer, wenn es zu einem Übergriff komme, stehe die Frage im Raum, warum man nicht hingeschaut habe. Jetzt werde dafür gesorgt, dass in Zukunft besser hingeschaut werde.
Es darf nicht sein, dass zuerst ein Kind misshandelt werden muss, bis Behörden eingreifen können. Man muss handeln können – bevor etwas passiert.