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Aargauer Justiz arbeitet mit Hochdruck an Fall Rupperswil
Aus SRF 4 News aktuell vom 21.12.2016. Bild: Keystone
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Warten auf die Anklageschrift Bluttat von Rupperswil jährt sich zum ersten Mal

Ein Jahr nach dem Vierfachmord sitzt der mutmassliche Täter zwar in Haft. Angeklagt wurde er aber bis heute nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Bluttat von Rupperswil/AG starben vor einem Jahr vier Menschen.
  • Der mutässliche Täter sitzt seit letztem Mai in Untersuchungshaft.
  • Seither wartet man auf die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Die Aargauer Justiz arbeitet mit Hochdruck an diesem Fall. Wann Anklage erhoben wird, ist aber noch nicht klar. Die Staatsanwaltschaft will sich nicht auf einen Termin festlegen. Sicher ist: Der Fall hat hohe Priorität. Eine Anklageerhebung brauche aber Zeit, sagt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Ein Interview lehnt sie ab.

Den mutmasslichen Täter kennt man noch nicht so lange. Erst im vergangenen Mai wurde der Tatverdächtige gefasst, es folgten wochenlange Einvernahmen. Obwohl er ein umfassendes Geständnis abgelegte, muss die Tat bis in kleinste Detail erfasst und analysiert werden. Zusätzlich zur Anklageerhebung läuft seither auch die psychiatrische Begutachtung des jungen Mannes. Auch diese benötigt Zeit.

Überwachung auf höchster Sicherheitsstufe

Demgegenüber steht das öffentliche Interesse, dass diesem Mann der Prozess gemacht wird. Es ist offenbar so gross, dass die Justizbehörden in den ersten Monaten nach der Verhaftung eine Überwachung auf höchster Sicherheitsstufe anordneten. Diese 24-Stunden-Überwachung durch zwei Personen kostete 50'000 Franken pro Monat. Es sollte damit verhindert werden, dass sich der Täter in der Haft das Leben nimmt.

Von der Aufarbeitung dieses vierfachen Tötungsdelikts verspricht man sich nicht nur eine Verurteilung des Täters, sondern auch Antworten auf die Frage, weshalb es zu dieser Tat kam. Und auf die Frage, weshalb eine Mutter, ihre beiden Söhne und eine junge Frau, die auch in dem Haus in Rupperswil weilte, heute vor einem Jahr sterben mussten.

Ob sich der Angeklagte zusammen mit seiner Verteidigung vor Gericht erklären wird, ist offen. Antworten werden möglicherweise die Staatsanwaltschaft und das psychiatrische Gutachten liefern – am Schluss aber sicher das Gericht mit einem Urteilsspruch.

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