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Schweiz Bruno Frick ist erleichtert über Entscheid der Staatsanwaltschaft

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft eröffnet kein Strafverfahren gegen Bruno Frick. Die Ermittlungen machten Schlagzeilen, nachdem Frick in den Verwaltungsrat der Finanzmarktaufsicht gewählt wurde.

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Bruno Frick hat «mit Genugtuung» zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz kein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet. «Ich freue mich, dass mir bescheinigt wird, dass ich korrekt gehandelt habe und dass die Anschuldigungen haltlos sind», sagt Bruno Frick gegenüber SRF.

Mit wiederholten Verdächtigungen werde eine Person in Misskredit gezogen. Auch wenn die Vorwürfe in sich zusammenfallen würden, sei der Schaden angerichtet.

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft sieht im Zusammenhang mit dem Mandat bei der Buechli Holding Ende der 1990er Jahre kein Strafrecht verletzt.

Der ehemalige Schwyzer Ständerat Frick war Ende Juni in den Verwaltungsrat der Finanzmarktaufsicht (Finma) gewählt worden. Weder dem Bundesrat, der die Wahl vornahm, noch dem Beschuldigten selber war aber bekannt, dass in Schwyz ein Verfahren hängig war.

Erst nach der Wahl in den Finma-Verwaltungsrat informierte der Schwyzer Staatsanwalt Frick per Telefon über die Untersuchung. Die Staatsanwaltschaft hatte laut eigener Auskunft wegen knapper Ressourcen nicht vorher gehandelt.

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