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Schweiz Bund bietet Impfgegnern Gespräche an

Das deutliche Ja zum neuen Tierseuchen-Gesetz gibt dem Bund zusätzliche Kompetenzen, um Tierseuchen vorzubeugen. Nun versucht das Bundesamt für Veterinärwesen, die unterlegenen Gegner des Gesetzes zu beruhigen.

Nicht erst reagieren, wenn eine Tierseuche die Schweiz erreicht hat, sondern schon präventiv tätig werden – das ist die Idee hinter dem neuen Tierseuchengesetz.

Im Falle von Seuchen, gegen die man Tiere impfen kann, darf der Bund nun bereits im Voraus Impfstoffe beschaffen, um für alle Fälle gewappnet zu sein.

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Bund will Gegner des Tierseuchengesetzes beruhigen (Elmar Plozza, 26.11.2012).
aus HeuteMorgen vom 26.11.2012.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 40 Sekunden.

Die Gegner des neuen Tierseuchengesetzes befürchten deshalb, dass der Bund immer häufiger einen Impfzwang verordnen will.

Hans Wyss, der Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen, versucht, die Gemüter zu beruhigen.

«Wir führen Diskussionen mit allen Organisationen, die das möchten und die diesen Kontakt erlauben.» Er sehe in dieser Frage viel Gesprächsbedarf, so Wyss.

«Nur in äussersten Notfällen»

Dass es wegen des neuen Tierseuchengesetzes vermehrt zu einem Impfobligatorium kommen wird, sei eine falsche Annahme.

«Man hat in der Vergangenheit und man wird auch in Zukunft nur sehr zurückhaltend Impfobligatorien vorschreiben», so der oberste Schweizer Tierarzt Wyss. Er spricht von «äussersten Notfällen».

Zuletzt gab es im Fall der Blauzungenkrankheit ein Impfobligatorium. Für den Bund stehen denn auch nicht die Impfungen im Vordergrund.

Zentral sei, dass der Bund dank des neuen Gesetzes verstärkt Programme unterstützen wolle, die der Früherkennung und der Überwachung von Tierseuchen dienen. (krua;basn)

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