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Kurse für Hund und Halter Bund mischt sich bei Hundehaltern nicht mehr ein

Ende Jahr endet das nationale Hundekurs-Obligatorium. Der Bundesrat hat die Tierschutzverordnung nach dem Willen des Parlaments entsprechend angepasst. Ungeachtet dessen hält die Landesregierung freiwillige Kurse gerade für Ersthalter als sinnvoll. Die Kantone können weiterhin Kurse vorschreiben.

  • Die Vorgeschichte: Die landesweit obligatorische Ausbildung mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalterinnen und -halter wurde 2008 aufgrund einer Motion eingeführt. Dieses Jahr nahm das Parlament die Motion «Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse» an. Ein Bericht des Bundes war zum Schluss gekommen, dass ein Fünftel aller Hundehalter den Kurs schwänzt. Ebenso konnte aufgrund der Kurse kein Rückgang der Hundeattacken belegt werden.
  • Der Beschluss des Bundesrats: Die Landesregierung hat am Mittwoch die Abschaffung der Kurse auf Landesebene beschlossen und damit den Parlamentsentscheid umgesetzt. Dazu wurde die Tierschutzverordnung entsprechend angepasst. Damit gibt es ab Anfang 2017 keine obligatorischen SKN-Hundekurse mehr.
  • Freiwillige Hundekurse: Der Bundesrat hält freiwillige Hundekurse für sinnvoll, insbesondere für Menschen, die zum ersten Mal einen Vierbeiner halten. Der Bundesrat betont, dass die SKN-Ausbildung sowohl bei den kantonalen Veterinärbehörden wie auch bei den Hundehaltern auf ein überwiegend positives Echo gestossen sei.
  • Das gilt weiterhin: Alle übrigen Tierschutzbestimmungen für die Hundehaltung bleiben in Kraft, etwa zu Sozialkontakt, Bewegung, Unterkunft, Umgang, Verantwortlichkeiten und Meldepflichten. Zudem können die Kantone aufgrund der kantonalen Gesetze auch nach Abschaffung des nationalen Obligatoriums Hundekurse vorschreiben.

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