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Schweiz Bund soll Bürger dank neuem Gesetz legal bespitzeln dürfen

Soll der Nachrichtendienst des Bundes künftig Telefone abhören und in Computer eindringen dürfen? Ja, sagt die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates und stellt sich damit deutlich hinter den Bundesrat. Zuvor hatte es noch viel Kritik am neuen Gesetz gegeben.

Hackerangriffe, Cyberwar, Terrorismus: Der Nachrichtendienst des Bundes soll das Land gegen solche Bedrohungen schützen. Doch wie weit darf er dafür gehen?

Bundesrat konnte Kritik entkräften

Vor einem Jahr hatte der Bundesrat das neue Nachrichtendienstgesetz vorgestellt und von den Parteien positive Reaktionen erhalten. Im Laufe der Monate wurden immer mehr kritische Fragen gestellt: Genügt die Aufsicht über den Nachrichtendienst, oder braucht es mehr Kontrolle? Müsste nicht der Gesamtbundesrat heikle Einsätze bewilligen, statt nur der Verteidigungsminister?

Nun konnte VBS-Vorsteher Ueli Maurer in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates die Kritik am Gesetz offenbar mehrheitlich entkräften. Kommissionspräsident Thomas Hurter von der SVP ist zufrieden: «Aufgrund der Resultate gehe ich davon aus, dass das Geschäft mehr oder weniger so übernommen wird, wie es der Bundesrat vorschlägt.»

Kompetenzen des Nachrichtendienstes erweitert

Das bedeutet: Die Kompetenzen des Nachrichtendiensts im Kampf gegen Terrorismus und zur Spionageabwehr würden erweitert – Telefone und Computer anzapfen darf er aber weiterhin nur mit einer Bewilligung durch das Bundesverwaltungsgericht und den Verteidigungsminister.

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Mehr Kompetenzen für den Nachrichtendienst
aus Echo der Zeit vom 26.08.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 50 Sekunden.

Die Kommission ist den Vorschlägen des Bundesrates also weitgehend gefolgt, selbst in umstrittenen Punkten: So war im Vorfeld kritisiert worden, dass der Nachrichtendienst in besonderen Fällen auch ausländische Computer stören dürfte.

Doch auch hier liess sich in der Kommission eine breite Mehrheit überzeugen; zur Freude des bürgerlichen Thomas Hurter: Das zeige nur schon, dass sie über 80 Anträge erhalten haben. «Man versucht, dieses Gesetz zahnlos zu machen.» Aber die Kommission sei nicht darauf eingetreten. Am Schluss sei es wichtig, dass es ein Produkt gäbe, das man auch einsetzen könne.

Etwas gegen Dschihadisten in der Hand haben

Im Oktober wird die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates das Gesetz zu Ende besprechen, hinter dem in der Kommission nicht nur die Bürgerlichen, sondern auch die SP-Vertreter wie Chantal Galladé stehen: «Ich glaube, die Mehrheit war kritisch. Es geht um einige extreme Fälle wie Dschihadisten. Da macht es Sinn, etwas in der Hand zu haben und nicht einfach zusehen zu müssen.»

Galladé gehört allerdings nicht zum linken Flügel der Sozialdemokraten. Von dort dürfte es im Nationalrat dann wieder mehr Kritik am Gesetz geben: Das Misstrauen gegenüber dem Nachrichtendienst ist bei gewissen Politikern, gerade bei einigen Linken, auch 25 Jahre nach dem Fichenskandal noch gross.

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