Zum Inhalt springen

Bund stockt Budget auf Sind die Kantone zufrieden mit der zusätzlichen Härtefall-Hilfe?

Der Bundesrat will neu eine Gesamtsumme von einer Milliarde Franken für den Härtefall-Fonds bereitstellen. Er stockt das Budget für Unternehmen und Personen, die besonders schwer von der Corona-Pandemie betroffen sind, um weitere 600 Millionen Franken auf. Dabei übernimmt er zwei Drittel der Gesamtkosten. Damit kommt er den Kantonen entgegen. Der Präsident der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren Christoph Brutschin ist zufrieden mit der gefundenen Lösung.

Christoph Brutschin

Personen-Box aufklappen Personen-Box zuklappen

Christoph Brutschin (*1958) ist Präsident der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren und sitzt seit 2009 für die SP in der Basler Regierung. Der studierte Betriebsökonom ist seit Amtsantritt Chef des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdepartement.

SRF News: Sie sagen schon lange, der Härtefall-Fonds müsse ausgebaut werden, 400 Millionen seien zu wenig. Nun also eine Milliarde. Reicht das jetzt?

Christoph Brutschin: Gut, das wird man dann sehen. Aber es ist sicher viel besser dieser Betrag als die 400 Millionen. Man muss dabei auch in Rechnung ziehen: Als dieser Härtefall-Fonds entworfen wurde, das war während der Sommerferien, waren die Fallzahlen tief. Da durfte man annehmen, dass diese 400 Millionen reichen, um noch letzte Spuren aus der ersten Welle wegdrücken zu können.

Wenn wir dann halt zum Schluss kommen, dass es noch mehr Geld braucht, bin ich überzeugt, dass wir gemeinsam mit dem Bund eine Lösung finden.

Und jetzt müssen wir ein Instrument haben, das auch mehr in die Breite wirkt. Ob der Betrag reicht, wird man im Verlauf des Winters sehen. Ich habe die Diskussion mit dem Bund aber wirklich sehr konstruktiv erlebt. Und wenn wir dann halt zum Schluss kommen, dass es noch mehr braucht, bin ich überzeugt, dass wir gemeinsam mit dem Bund eine Lösung finden.

Das Geld für den Härtefall-Fonds kommt neu insgesamt zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen. Da dürfen sich die Kantone nicht beklagen, oder?

Es gab durchaus auch Stimmen bei uns in den Kantonen, die noch eine weitergehende Beteiligung seitens des Bundes verlangten. Deshalb dünkt mich übers Ganze gesehen die jetzt gefundene Aufteilung zwei zu eins ein guter Ansatz.

Ebenfalls Unterschiede gibt es bei der Frage, ab wann das Geld fliessen soll. In Basel-Stadt soll das Geld ja schon ab Dezember an die betroffenen Betriebe gehen. In Zürich hört man, es könnte Frühling werden, weil das Ganze noch durchs Parlament muss. Kann man den Prozess in diesen Kantonen nicht beschleunigen?

Wir sind jetzt wieder in der besonderen Lage, und damit gilt ein ganz normales Gesetzgebungsverfahren. Einzelne Kantone wie etwa Basel-Stadt haben das Privileg, dass sie auf eine bestehende Gesetzesgrundlage zurückgreifen können. Andere Kantone, und da gehört Zürich dazu, müssen zuerst eine Gesetzesgrundlage schaffen, damit sie dieses Geld ausgeben können.

Jetzt sind auch die Parlamente gefordert, hier in maximalem Tempo zu arbeiten.

Die Mechanik ist die, dass der Kanton in Vorleistung gehen muss, und dann folgt der Bundesbeitrag auf dem Fuss. Es gibt aber schon erste Vorlagen, die durch die Regierungen durch sind und den Parlamenten zugeleitet wurden. Jetzt sind auch die Parlamente gefordert, hier in maximalem Tempo zu arbeiten.

Reisebüros fordern einheitliche Regelung

Box aufklappen Box zuklappen

Von der Aufstockung des Härtefall-Fonds profitiert auch die besonders gebeutelte Reisebranche. Zur Erleichterung paaren sich dort aber auch Befürchtungen einer Wettbewerbsverzerrung. Denn Kantone sind frei darin zu entscheiden, nach welchen Kriterien sie das Geld aus dem Härtefonds ausbezahlen wollen: ob in Form von Krediten, Bürgschaften oder à-fonds-perdu-Beiträgen.

Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Reiseverbands, sieht die Gefahr, dass dies zu einer Ungleichbehandlung der Reisebüros führt: «Ein Reisebüro im Kanton Zürich könnte eine Unterstützung à fonds perdu erhalten, während eines im Kanton Aargau vielleicht nur einen Kredit erhält.» Die Folge: Eine Wettbewerbsverzerrung.

Kunz hofft deshalb, dass die Kantone branchenspezifische einheitliche Regelungen finden. Denn anders als etwa die Hotels steckten die Reisebüros in der ganzen Schweiz in der gleichen misslichen Situation. Regionale Unterscheidungen bei der Härtefallregelung seien daher nicht sinnvoll.

Ab dem 1. Dezember können die Reisebüros um finanzielle Unterstützung anfragen. Es ist davon auszugehen, dass dies viele Büros tun werden – mit einem Umsatzrückgang von bis zu 90 Prozent gehört die Reisebranche zu den am stärksten von Corona betroffenen Branchen. ( bonl )

Die Kantone sind frei in der Entscheidung, nach welchen Kriterien sie das Geld ausbezahlen wollen. Die Reisebranche befürchtet Wettbewerbsverzerrungen. Was tun Sie, dass es da nicht zu Ungerechtigkeiten kommt?

Es wird Unterschiede geben. Die sind dem Föderalismus geschuldet, der Einschätzung durch die Behörden. Und ich finde, man sollte jetzt die Programme mal anlaufen lassen, zur Kenntnis nehmen, dass erkannt wurde, dass ein Unterstützungsbedarf da ist und nicht bereits mosern. Wir werden unser Möglichstes tun, damit die Unterschiede nicht zu gross werden. Aber es wird einzelne Differenzen geben. Das ist so.

Das Gespräch führte Roger Aebli.

SRF 4 News, 19.11.2020, 6.15 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel